Frage: Schweigepflicht/Akteneinsicht

Hallo herr busse, kurz zur Info: mein Kind besucht eine Verhaltenstherapie aufgrund verschiedener Entwicklungsprobleme. Nun kam heraus, dass die Lebensgefährtin des Vaters wohl einen Brief an die Therapeuten geschrieben hat. In dem es wohl um mein Kind und ggf. um mich geht. Im Zuge meines Rechts der Akteneinsicht bat ich die Therapeuthin mir den Brief zu zeigen, da dies in meinen Augen ja auch wichtig ist um z.b. zu wissen wie gibt sich mein kInd ihr gegenüber, hat es für die Therapie Bestandteil etc. Da der Brief ja in der Akte liegt fällt dies unter Akteneinsicht. So, sie weigert sich aber den Brief mir zu zeigen, das sie der Lebensgefährtin gegenüber Schweigeplficht hat. Der Vater und ich haben das gemeinsam Sorgereicht, die Lebensgefährtin widerum aber keine Teilnahme oä an Elterngesprächen. Da es hier aber um UNSER Kind geht, sehe ich mich hier im Recht zu sehen was sie geschrieben hat. Wie ist hier die rechltichen Lage.

von tina2003 am 08.10.2018, 14:40



Antwort auf: Schweigepflicht/Akteneinsicht

Liebe T., wie die Rechtslage ist, weiß ich leider nicht. Aber sicher geht es Ihnen doch in erster Linie um das Wohl Ihres Kindes und das bedeutet, dass Sie sich mit dem Vater Ihres Kindes in solchen Dingen ohne unnötige Emotionen verständigen sollten. Alles Gute!

von Dr. med. Andreas Busse am 08.10.2018



Antwort auf: Schweigepflicht/Akteneinsicht

Huhu Tina, ich kann verstehen, dass du wissen möchtest, was in dem Brief steht. Und ich denke, dass es hier in erster Linie nicht darum geht, dass du das Recht hast, das zu erfahren, sondern darum, was für dein Kind am besten ist. In der Regel sind Therapeuten ganz gut darin, das abschätzen zu können. Wenn dir also die Therapeutin doch rät, den Brief nicht zu lesen ( im Sinne des Kindes), warum willst du dann auf dein Recht bestehen? Vertrau doch der Therapeutin. Eigene Bedürfnisse sollten in diesem Falle hinten an stehen. Auch wenn ich sehr gut verstehen, wie schwer das in dieser Situation sein muss. Herzliche Grüße Serana

von Serana am 08.10.2018, 15:40



Antwort auf: Schweigepflicht/Akteneinsicht

Hi! Stell doch die Frage Mal bei Frau Bader, die kann doch bestimmt zur Rechtslage besser weiter helfen.

von drosera am 08.10.2018, 21:56



Antwort auf: Schweigepflicht/Akteneinsicht

Als Psychologin weiß ich, dass die Einsichtnahme verweigert werden kann, "wenn erhebliche therapeutische Gründe oder erhebliche Rechte Dritter" entgegenstehen. Wenn in dem Brief z.B. sehr persönliche Dinge der Lebensgefährtin stehen, kann ich verstehen, dass die Therapeutin ihn nicht zeigen möchte/darf. Wenn du darauf bestehst, müsstest du es ggf. einklagen. Würde es zur Klärung nicht eher Sinn machen, die Lebensgefährtin in eine der Bezugspersonenstunden einzuladen? Im Sinne des Therapieerfolgs und der Privatsphäre deines Kindes würde ich der Psychotherapeutin vetrauen, dass sie das Beste für dein Kind im Sinn hat und relevante von irrelevanten Informationen unterscheidet. Alles Gute für euch!

von Elchkäfer am 09.10.2018, 23:16