Frage:
rechtliche Grundlage für Narkosegespräch
Sehr geehrte Herr Dr. Busse,
unser 6 jähriger Sohn hat einen OP Termin für die Korrektur eines Nabelbruchs. Jetzt sollten wir anrufen im OP Zentrum, um einen Termin fürs Narkosegespräch zu vereinbaren. Wir wohnen nicht in der Stadt, in welcher die OP stattfindet und ich ging davon aus, dass das Gespräch (wie bei meinen OPs, Bauchspiegelung wegen Eileiterschwangerschaft Ende Dez) DIREKT vor der OP stattfindet bzw. stattfinden kann. Dies ginge nicht, wir müssen nun eine Woche vorher extra für das Gespräch hin und eine Woche später für die OP. Warum? gibt es da eine rechtliche Grundlage? das ist ein großer Umstand für uns da zweimal hinzufahren. Es wäre lieb, wenn Sie mir da kurz was dazu sagen könnten, ob man darauf bestehen kann, dass alles an einem Tag statfindet. Die Unterlagen habe ich da und alles bereits ausgefüllt (Fragebogen). lieben Dank
von
mellomania
am 21.01.2020, 14:50
Antwort auf:
rechtliche Grundlage für Narkosegespräch
Liebe M.,
es muss so viel Zeit zwischen dem Aufklärungsgespräch und dem medizinischen Eingriff bleiben, dass sich der Patient bei Bedarf alles in Ruhe überlegen und noch weitere Fragen stellen kann. Wie das gehandhabt wird, können Arzt und Patient individuell vereinbaren. Vielleicht können Sie ja mit dem Narkosearzt telefonieren und sich mit ihm absprechen.
Alles Gute!
von
Dr. med. Andreas Busse
am 21.01.2020
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rechtliche Grundlage für Narkosegespräch
Abgesehen davon, dass der Narkosearzt mit euch abklären muss, wie ihr euch in den Stunden vor der OP verhalten sollt, sollte doch auch Zeit sein, nach einem Vertrag und das ist es ja letztlich, in aller Ruhe nochmal nachzudenken, offene Fragen zu formulieren oder aber vom Vertrag zurückzutreten.
Die allgemeine Formulierung (im Arzthaftrecht) ist "Es muss genug Zeit bleiben, das Für und Wider abzuwägen.". Nach aktueller Rechtsprechung langt dazu auch ein Gespräch am Vorabend nicht aus, ein Gespräch am OP-Tag erst recht nicht.
Nein, aus meiner Sicht kannst du nicht darauf bestehen.
Für dein Kind: alles Gute für die OP!
von
Mutti69
am 21.01.2020, 15:01
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rechtliche Grundlage für Narkosegespräch
Naja, es ist zu eurem Nutzen. Es kann Gründe z. B. Vorerkrankungen, Medikamente oder blutwerte geben die schon für sich gegen eine vollnarkose an dem Tag sprechen, sodass dann die OP nicht wie geplant statt finden kann. Das möchte man einfach in Ruhe vorher klären anstatt Überraschungen zu erleben.
Mitglied inaktiv - 21.01.2020, 15:35
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rechtliche Grundlage für Narkosegespräch
Kann dich gut verstehen.
War bei uns auch schon zweimal so, dass wir in eine 1,5 h entfernte Uniklinik mussten. OP-Vorgespräch ca. eine Woche vorher. Ein Jahr später das ganze nochmal.
Zumal das Kind ja dabei sein muss für Untersuchungen wie Blutabnahme, Blutdruck, Gewicht (für Anästesie wichtig) dann abhören und gegenchecken vom Arzt. Und eben sehr umfassende Fragebögen. Bei uns wurde auch noch geröntgt bei diesem Vortermin.
D.h. die Prozedur dauerte auch noch jedes Mal gut 3-4 Stunden, von einer Station zur nächsten. Geschwisterkinder versorgt, freigenommen im Geschäft... und ein höchst unzufriedenes motzendes Patientenkind ;-)
Aber ruf doch mal an und frag nach. Bei uns hieß es eben, es muss erst mal geschaut werden, ob die OP stattfinden kann und der OP-Plan darf wegen sowas nicht kurzfristig verschoben werden.
Das ist bei Deiner Eileiterschwangerschaft ja was anderes gewesen, da wird nicht lange überlegt.
Mitglied inaktiv - 21.01.2020, 17:15
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rechtliche Grundlage für Narkosegespräch
Bei geplanten OPs muss in der Regel die Aufklärung mind. 24 h vorher erfolgen, um dem Patienten Bedenkzeit zu geben.
Immerhin werden ja viele Risiken genannt.
Bei Notfall-OPs wie einer ELSS greift das natürlich nicht, da die Ursache der OP ja u. U. lebensgefährlich werden kann.
von
malini
am 21.01.2020, 22:11
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rechtliche Grundlage für Narkosegespräch
für eure Antworten. es ging mir nur drum, dass es dann zweimal die Organisiation von Versorgung Geschwisterkind, Schule etcpp ist. :-)
von
mellomania
am 22.01.2020, 13:32