Frage: Krätze

Sehr geehrter Dr.Busse, in der Einrichtung, in der ich arbeite, hat ein Kind die Krätze. Es soll in den nächsten Tagen wieder kommen, nachdem die erste Behandlung wohl fehl geschlagen ist und eine zweite Behandlung erfolgen musste. Ich werde im Zuge meiner Arbeit auch sicherlich Dinge anfassen, die das Kind unmittelbar vorher berührt hat. Krätze soll ja sehr ansteckend sein. Ich weiß zwar, dass das Kind nur mit einem Attest des Arztes wieder die Einrichtung besuchen darf, befürchte aber, dass die Eltern das nicht so genau nehmen. Wie sehen sie die Ansteckungsgefahr für meinen zweijährigen Sohn über mich und welche Vorkehrungen soll ich treffen? Vielen Dank, Annapas

von Annapas am 21.01.2020, 13:16



Antwort auf: Krätze

Liebe A., wenn das Kind mit Krätze behandelt ist, darf es auch ohne schriftliches Attest eines Arztes die Einrichtung wieder besuchen. Wie Sie in der Einrichtung vorgehen sollten, wird Ihnen Ihr Gesundheitsamt gesagt haben. Alles mit engem körperlichen Kontakt: Wäsche, Handtücher, Plüschtiere muss bei 60 Grad gewaschen oder mindestens 4 Tage über 20 Grad trocken in Plastiksäcken gelagert werden. Kontaktpersonen sollten unbedingt auf Zeichen einer Krätze untersucht werden. Alles Gute!

von Dr. med. Andreas Busse am 21.01.2020



Antwort auf: Krätze

Du musst mindestens fünf Minuten direkten Kontakt mit dem (unbehandelten) Kind haben, also anfassen, kuscheln etc.......

Mitglied inaktiv - 21.01.2020, 13:19