Sehr geehrte Frau Höfel,
hat jede Schwangere das Recht auf einen Organultraschall auf Kosten der KK? Bei meinem ersten Kind vor sieben Jahren wurde dieser von meiner FÄ durchgeführt. Mein jetziger FA hat ein sehr altes US-Gerät und sieht hierzu keinen Anlass (ich bin nun 24. SSW).
Ich (35) möchte aber Gewissheit haben.
Vielen Dank für Ihre Mühe.
Viele Grüße,
Marie35
Mitglied inaktiv - 29.12.2007, 13:25
Antwort auf:
Feindiagnostik
Liebe Marie,
nein, hat nicht jede Frau! Und das hat auch seinen Sinn!
Wenn kein Grund vorliegt, dann muss man auch keinen suchen, denn welche Konsequenz hat so ein Ultraschall?
Entdecken eines Down-Syndroms? Das sehen Sie in der späteren SS auch so im Schall. Und bei einem Verdacht kommt zügig die Fruchtwasseruntersuchung als Sicherung ins Spiel.
Herzfehler? Findet der normale Schall auch später! Usw.
Und wenn Sie etwas finden? Etwas, was nicht wirklich sicher ist? Nur so ein Verdacht? Dann sind wir wieder bei weitergehenden Untersuchungen ohne Konsequenz!
Von der Belastung des Kindes durch den Schall wollen wir hier gar nicht reden!
Liebe Grüße
Martina Höfel
von
Martina Höfel
am 29.12.2007
Antwort auf:
Feindiagnostik
Nein hat man nicht...nur wenn ein begründeter Verdacht besteht! Ich habe auch keinen bekommen weil alles unauffällig war. Aber Sie hätten mit 35 eine Fruchtwasseruntersuchung machen lassen können da es ja als Risikoschwangerschaft gilt.
Mitglied inaktiv - 29.12.2007, 17:19
Antwort auf:
Feindiagnostik
Liebe Mollie80,
selbstverständlich hätte ich eine Fruchtwasseruntersuchung auf Kosten der Krankenkasse machen können, aber es gibt hier auch eine Fehlgeburtenrate, die es beim US nicht gibt! Ich habe schon zwei Fehlgeburten und habe mich deshalb gegen die Nadel in den Bauch entschieden.
Gruß,
Marie35
Mitglied inaktiv - 29.12.2007, 19:21