Frage: Erinnerungen an Personen

Hallo Frau Höfel, ich hab schon länger nichts mehr geschrieben. Nun kam mir aber nun ein paar gedanken und wollte wissen ob sie villt eine antwort haben. Kurze Vorgeschichte: Ich bin im März ausgezogen, also habe mich getrennt vom Kindsvater. Allerdings ging dann erstmal alles los.Der KV wurde aufdringlich und gewaltätig mir gegenüber und ging am ende so weit das er mich gewürgt hat als der kleine bei mir auf dem arm saß. Es laufen nun zwei anzeigen und ich habe eine Einstweilige Anordnung beantragt und auch genehmigt bekommen für 6 monate. er darf sich nun mir nicht mehr nähern und dem kleinen auch nicht. Ich denke das ihn mehr stört das er sich mir nicht nähern kann, als das er seinen Sohn nicht sieht. nun wurd mir vom JA gesagt, das er nach den 6 monaten das recht hat den kleinen zu sehen allerdings muss es dann aufgebaut werden, unter begleitung das erste treffen 15 minuten dann das zweite treffen 30 und so weiter. die begleitung sollte nicht ich sein. ist ja auch alles nicht so wirklich das problem. allerdings denke ich das von dem vater nicht mehr wirklich was kommen wird mit treffen um den kleinen zu sehen und ich werde ihn nicht mehr in meine nähe lassen. das würde dann übers JA laufen. nun kam mir die frage, wie lange hat ein kleinkind (17 monate) die person im gedächtnis? wie lange erkennt es eine person? Würde er seinen vater nach 6 monaten funkstille, plus sehr schlechten (unregelmäßigen und wenn der vater da war, wurd 5 minuten gespielt und dann war der kleine wieder bei mir) kontakt vor der anordnung wieder erkennen? Villt können sie mir da helfen!! Vielen Dank im Vorraus LG crazy

von crazysunshine am 04.10.2011, 20:12



Antwort auf: Erinnerungen an Personen

Liebe crazy, wenn Ihr Partner sich um einen Termin mit Kind bemüht, dann sollten Sie sicherstellen, dass jemand dabei ist, den das Kind gut kennt. Die Begleitung sollte aber außerdem die Fähigkeit haben sich neutral (emotional gesehen) zu verhalten! Da muss man gut aussuchen. Außerdem würde ich das JA bitten, dem Kindsvater deutlich zu sagen, dass es keine Chance ist SIE zu sehen. Das bedeutet, dass Sie zuhause (aber nicht allein!) bleiben! Ob Ihr Sohn sich an den Kindsvater erinnert, das kann ich nicht sagen. So wie Sie es beschreiben, aber eher weniger. Ich habe einmal etwas von Dr. Posth kopiert: „Es gilt als gesichert, daß sich Säuglinge von Anfang an an Gefühle erinnern können! Das hat eine entscheidende Funktion in der frühen Mutter-Kind-Bindung und in der Sozialentwicklung des Menschen. Sie können sich wohl auch an Gerüche und Geschmäcker erinnern. D.h. auch ganz kleine Säuglinge können anhand solcher Merkmale ihre Mutter von anderen Frauen unterscheiden. Ab etwa 4 Monate können Säuglinge sich auch an Gesichter erinnern und ihre Mutter oder eine andere Bezugsperson optisch wiedererkennen. Einzelne Gegenstände und einfache Begebenheiten werden wahrscheinlich ab etwa 6 Monate erinnert. Allerdings weiß niemand, ob es, was diese frühen "deklarativen/expliziten" Erkennungs- und Gedächtnisformen angeht, sich auch schon um die Anlage zu einem Langzeitgedächtnis handelt (Frage der Hippocampusfunktion). Wahrscheinlich nicht, denn dezidierte Tests erweisen, daß niemand ohne Erinnerungshilfe sich an solche Einzelheiten aus seiner Säuglingszeit erinnert. Allerdings spricht viel dafür, daß sich Erinnerungen an sehr starke Gefühle schon auf lange Zeit manifestieren und zwar im Unterbewußtsein. Erst mit etwa 2 Jahren darf man nach heutigen Erkenntnissen von einer differenzierten Gedächtnisfunktion ausgehen.“ Ich hoffe, dass es weiter hilft! Liebe Grüße Martina Höfel

von Martina Höfel am 05.10.2011