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Hallo liebe Leser, Ich habe ein dringendes Problem, und zwar habe ich meine Elternzeit gekündigt, auf drängen meines Arbeitgebers, weil ich wieder arbeiten sollte. Nun ist mir da echt unwohl, weil ich lieber die 3 Jahre nehmen wollte. Kann man das irgendwie rückgängig machen, ich ärgere mich so sehr, daß ich das auf Drängen des Arbeitgebers gemacht habe... Liebe Grüße

von Blueberry19 am 07.06.2020, 20:27



Antwort auf Beitrag von Blueberry19

Frage das einfach mal im Expertenbereich bei Nicola Bader.

von Hexhex am 07.06.2020, 21:50



Antwort auf Beitrag von Blueberry19

Du hättest doch auch in EZ bei deinem AG arbeiten können (max. 30 Std). Rückgängig machen kannst du das nicht mehr - eine Verkürzung der EZ ist ja nur mit Zustimmung des AG überhaupt möglich. Ihr habt beide zugestimmt - also steht das. Was ich viel interessanter fände: ist diese EZ nun verloren oder kann sie noch genommen werden? denn grundsätzlich kannst du da ja EZ auf aufteilen und zu einem späteren Zeitpunkt den Rest nehmen - nur, ist der jetzt verfallen oder hast du den noch? Frag das mal bei Frau Bader nach. Was sie dazu aber wohl wissen muss: wie lange hattest du EZ ursprünglich beantragt wieviel wurde jetzt genommen

von cube am 08.06.2020, 12:54



Antwort auf Beitrag von Blueberry19

Hallo Blueberry19, mir ist nicht bekannt, dass man eine Elternzeit kündigen kann. Während der Elternzeit liegt Kündigungsschutz von Seiten des Arbeitgebers vor. Das betrifft das Arbeitsverhältnis. Vielleicht liegt hier ein Missverständnis vor. Ich kenne nur: Ab dem Zeitpunkt, zu dem Elternzeit verlangt worden ist, und während der Elternzeit darf der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis gemäß § 18 Abs. 1 BEEG nicht kündigen. ... Der Arbeitnehmer hingegen kann ganz normal kündigen, zum Ende der Elternzeit allerdings nur unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten. Es geht bei Kündigungen nur um den Arbeitsvertrag. Der Arbeitgeber hat wohl den Wusch, die Elternzeit zu verkürzen, nehme ich an. Mir ist nicht bekannt, dass das gesetzlich möglich ist.

Mitglied inaktiv - 08.06.2020, 20:42



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Hier ist niemandem gekündigt worden! Die AP hat ihre beantragte Elternzeit uf Druck des AG vorzeitig offiziell beendet und möchte das jetzt wieder rückgängig machen und doch länger in EZ bleiben. Von irgendeiner Kündigung der Arbeitsstelle ist nirgendwo die Rede.

von Summer80 am 11.06.2020, 14:22



Antwort auf Beitrag von Summer80

Bitte genauer lesen!

Mitglied inaktiv - 11.06.2020, 15:38



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Bitte lies du genauer! Ich schreibe es nochmal: Sie hat selber die Elternzeit an offizieller Stelle vorzeitig beendet (das darf man in Absprache mit dem AG jederzeit) und soll jetzt wieder arbeiten gehen bei ihrem AG. Die vorzeitige Beendigung geschah jedoch auf Druck des Arbeitgebers und sie hat sich dazu überreden lassen. Das bereut sie jetzt und möchte doch noch nicht vorzeitig wieder arbeiten gehen und die Elternzeit wie anfangs geplant drei Jahre nehmen. Und sie fragt jetzt, ob sie das wieder rückgängig machen kann.

von Summer80 am 11.06.2020, 16:49



Antwort auf Beitrag von Summer80

Nicht der Arbeitgeber hat ihre Elternzeit vorzeitig beendet, sondern sie hat die Elternzeit selber auf Druck des Arbeitgebers vorzeitig beendet. Sie hat sich also bequatschen lassen und zugestimmt.

von Summer80 am 11.06.2020, 16:52