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Vater will geteiltes Sorgerecht

Thema: Vater will geteiltes Sorgerecht

Hallo, Vielleicht kann mir hier die ein oder andere weiter helfen? Ich habe eine kleine Tochter 8M und das alleinige Sorgerecht da der Vater und ich nicht verheiratet waren (Gott sei dank). Er hat mich die ganze Schwangerschaft über verprügelt, misshandelt (auch alles polizeilich bekannt und angezeigt, leider ohne Ergebnis) und wir sind seit der Geburt getrennt. Ich erlaube ihm die kleine IN MEINEM BEISEIN zu sehen, habe es ihm auch noch nie „verboten“. Er kommt maximal 1-2 mal im Monat für 2-3 std und sagt ICH seie schuld dass er sie nicht sieht, weil ich mich ja getrennt hätte und ihn somit von ihrem Leben ausschließe. Jetzt droht er mir damit das gemeinsame Sorgerecht einzuklagen, und will die kleine alleine sehen was ich absolut nicht möchte!! Seine Familie hat mich ebenfalls in der Schwangerschaft misshandelt, geschlagen auch polizeilich bekannt. Desweiteren ist er der Polizei wegen Drogen bekannt, auch Führerschein verloren wegen Drogen, öfter kriminell in Erscheinung getreten in der Vergangenheit. Hat er eine Chance das geteilte Sorgerecht zugesprochen zu bekommen?

von Mimi1503 am 30.01.2024, 17:39



Antwort auf Beitrag von Mimi1503

Ich würde dir gerne was anderes sagen aber heute ist es leider nicht mehr unmöglich das er das gemeinsame bekommt, wenn sich das alles so zugetragen hat gebe ich dir einen gut gemeinten Rat, zieh weg ganz schnell am besten ans andere Ende Deutschlands, vielleicht hast du ja verwandte die dich aufnehmen können und weiter weg wohnen. Wenn das nicht geht Versuche den bissigsten Anwalt zu bekommen der für dich und deine Tochter kämpft das du das alleinige Sorgerecht bekommst Ich drücke dir bzw euch die Daumen

von misses-cat am 30.01.2024, 18:17



Antwort auf Beitrag von misses-cat

Hätte ich bessere Chancen wenn ich weg ziehe? Mir wäre jedes Mittel recht.. allein schon weil er das Sorgerecht nur haben möchte um mir ein auszuwischen, nicht weil die kleine ihn interessiert. Aber um einen guten Anwalt werde ich wohl kaum drum herum kommen, danke für deine Antwort!

von Mimi1503 am 30.01.2024, 20:36



Antwort auf Beitrag von Mimi1503

Das gemeinsame Sorgerecht wird eh total überbewertet, du bräuchtest seine Unterschrift nur für eine Handvoll Dinge, un Konto Eröffnung ( wenn deine Tochter noch kein eigenes Konto hat geh sofort zu Bank und eröffne eins, hat er mit dir geteiltes Sorgerecht brauchst du seine Unterschrift und er hat auch Zugriff zum Konto), Kita und Schulanmeldung , für den ganzen Alltag bist du weiterhin alleine zuständig und wenn er dir die Unterschriften nicht geben will gehst du halt zum Gericht und lässt es ersetzen. Aber hat er das Sorgerecht darfst du überall hinziehen, das Kind nicht dafür brauchst du sein Einverständnis , er hat dich damit also in der Hand. Wohnst du aber, als Beispiel, 350 km weit weg mit der kleinen hat er keine oder kaum Macht über dich. Er wird nicht jede zweite Woche Umgang wahr nehmen, er wird sich auch weniger melden, einfach weil er sich ein neues Opfer in unmittelbarer Nähe suchen wird. Wie gesagt ich würde schnellstens Koffer packen, und weg ziehen, weit weit weg Solange er noch nicht bei Gericht war und du noch nix offizielles bekommen hast kann er dir auch nix nachweisen daß du einen Kindesentzug geplant hast.

von misses-cat am 31.01.2024, 07:47



Antwort auf Beitrag von Mimi1503

Hallo, du musst Sorgerecht vom Umgangsrecht trennen. Umgangsrecht hat er so oder so - der Umfang des Umgangs wie häufig oder wie lange, ob sie dort übernacht kann ect hat nichts mit dem Sorgerecht zu tun. Dieses Recht hat der Vater sowieso. Sorgerecht kommt dann mal bei so geschäftlichen Dingen wie Kontoeröffnung oder Kindergartenvertrag, Schuleinschreibung, geplante medizinische Behandlungen zum tragen. Da dürfte er mitreden - aber wenn es um das Kindeswohl geht, kann man eine Unterschrift, die nur zum Trotz verweigert wird auch ersetzen lassen - das macht man ein paar mal und der Richter wird keine Lust mehr auf das Theater haben. Also Sorgerecht für Väter die nicht mit dem Kind zusammenwohnen wird überbewertet. Das einzige wo das wirklich eine tragende Rolle spielen würde, wenn der Mutter etwas passiert, wird das Aufenthaltsbestimmungrecht automatisch auf den sorgeberechtigten Vater übertragen. Aber auch da wird man es wohl nicht verhindern können, auch ohne Sorgerecht wird das Kind vermutlich zum nächsten Verwandten sprich Vater kommen. Du kannst also ganz gelassen sein - die "Drohung" gemeinsames Sorgerecht ändert nicht wirklich etwas. Sparkonto oder so kann man ja noch gut vorher erledigen. Gruß Dhana

von dhana am 31.01.2024, 19:31



Antwort auf Beitrag von Mimi1503

Ich habe andere Erfahrungen gemacht, scheint aber auch regional sehr unterschiedlich (ich lebe in Berlin). Du bist nicht verpflichtet den Umgang zu begleiten, sollte die Vorgeschichte so stimmen, dann begreife ich sowieso nicht, wieso du überhaupt noch Kontakt zum kv hast und dir das alles auch noch antust - das kann weder für dich noch dein Kind gut sein. Scheinbar bist du die einzige konstante und aktuell auch wichtigste Bezugsperson deines Kindes und damit das so bleibt, würde ich mich schön zurückziehen. Wahrscheinlich sind die Anzeigen im Sande verlaufen, da Aussage gegen Aussage und nicht ausreichend Beweise? Wie auch immer, lass dich bitte nicht von diesem Menschen einschüchtern, du solltest jetzt dringend Grenzen setzen, sonst tyrannisiert dich der Typ und dein Kind die nächsten 18 Jahre! Ob ein Wegzug wirklich notwendig ist, kann ich nicht sagen, ich kenne aber viele Fälle, in denen der Elternteil, bei dem das Kind hauptsächlich lebt, trotz GSR wegziehen konnte und auch weggezogen ist. Noch droht er ausschließlich, und ich vermute sogar, dabei wird es bleiben. Ich habe mich selbst jahrelang einschüchtern und bedrohen lassen und habe dank JA endlich den Schuss gehört. Du musst dem Vater nicht sein Kind hinterher tragen, um seine Rechte und Pflichten darf er sich gerne selber kümmern. Aus Erfahrung ist dieses Forum auch nicht wirklich geeignet, um solche prekären Fragen zu stellen, denn hier schreiben viele, was sie mal irgendwo gehört oder gelesen haben, eigene Erfahrungen und Expertenwissen ist hier extrem rar. Selbst Frau Bader ist in dem Bereich nicht die richtige Ansprechpartnerin. Ich empfehle dir folgende Foren, dort findest du gleichgesinnte und vor allem Menschen, die wirklich Ahnung haben! https://allein-erziehend.net/forum/index.php?thread/94249-m%C3%A4nnliche-bezugsperson-wichtig/ https://www.vatersein.de/ Auch der Umgang untereinander ist dort deutlich höflicher, außerdem sind das moderierte Foren, die ich bei solch sehr schwierigen und emotional belastetenden Themen eher empfehlen würde! Alles Gute für Euch!

von JakobsMutti am 01.02.2024, 17:54



Antwort auf Beitrag von Mimi1503

Hey Du, habe deinen Beitrag eben gelesen. Falls du in der Gegend Lüneburg wohnen solltest oder Winsen/Luhe. RA Benthack ist ein richtig guter RA für solche Fragen. Bei meiner Scheidung wollten wir auch geteiltes Sorgerecht machen. Er riet mir ab und hat es durch bekommen. Sobald geteiltes vorliegt, kann der Vater sogar mitreden wo du hinziehst. Bei meiner Schwester so gewesen. Rede mit dem Jugendamt. Die können helfen. Ich denke bei der Vorgeschichte wäre sogar ein Verbot vom Umgang oder zumindest eine Einschränkung möglich. Wünsche dir alles Liebe und Gute

von Maxime80 am 16.03.2024, 21:34