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Frage zur Geburtsurkunde...

Thema: Frage zur Geburtsurkunde...

Hallo, ich habe mal eine Frage, vielleicht kann mir jemand helfen. Es geht um die Geburtsurkunde des Kindes. Ich habe schon eine 9 Jährige Tochter, mit ihrem Vater war ich aber verheiratet. Jetzt bekomme ich noch ein Kind aber ich bin mit dem Vater nicht verheiratet und ob wir zusammen sind weiß eigentlich keiner so recht, wohl er selbst auch nicht!!!!!!!!!!! Ich habe lange hin und herüberlegt, ob ich Ihn auf die Geburtsurkunde schreiben lassen soll. Bekommt er ein Exemplar von der Urkunde dann oder bekommt er einen Brief mit den Daten oder wie läuft das ab? Wäre nett wenn mir das jemand beantworten könnte!

Mitglied inaktiv - 23.05.2010, 22:04



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Wenn du sonst keine Probleme hast... die Frage ob er eine GU bekommt wäre mir unwichtig. Wichtiger wäre doch... wie steht er zu die/euch? Will er das Kind? Will er es mit großziehen? Wenn er keine Vaterschaftsanerkennung unterschreibt steht er nicht als Vater in der GU. Und wenn er es tut hat das Kind offiziell einen Vater aber... öhm... mein Partner (unverheiratet) bekam kein Exemplar oder irgendwelche Daten

Mitglied inaktiv - 23.05.2010, 22:10



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Nein was soll er mit einer Geburtsurkunde? Die bekommt doch das Kind und nicht DU und ER... Ich persönlich würde ihn nicht mit drauf schreiben lassen

Mitglied inaktiv - 23.05.2010, 22:27



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es stimmt er bekommt kein exemplar aber wenn er die vaterschaft anerkennt würde ich ihn eintragen lassen, denn wenn ihr euch trennt dann weiß dein kind wenigstens wer sein papa (erzeuger ) ist. habe darüber auch lange nachgedacht fast 2 jahre aber ich denke es is des kindes gutes recht sowas schwarz auf weiß zu haben. lg

Mitglied inaktiv - 24.05.2010, 00:23



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Also bei uns in HH gibt es nicht DIE Geburtsurkunde, sondern das ist nur ein Blatt Papier, von dem man sich beim Amt neue Exemplare holen kann für alle möglichen Zwecke und ab dem Moment, wo der KV die Vaterschaft anerkannt hat, steht er auch mit drauf. Die Vaterschaftsanerkennung würde ich auf jeden Fall durchziehen, erst damit erhält dein Kind irgendwelche Ansprüche (Unterhalt, Erbschaft) und ich denke, für niemanden ist es schön, seine Wurzeln nicht zu kennen.

Mitglied inaktiv - 24.05.2010, 02:18



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dazu gibt es die Abschrift einer Vaterschaftsanerkennung für´s Kind... da steht es schwarz auf weiß...

Mitglied inaktiv - 24.05.2010, 08:34



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achso genau das is ja auch das gleiche dann kanns ja wohl auch auf de geburtsuhrkunde hat ja den namen ni umsonst da sollte schon de abstammung draufsein.

Mitglied inaktiv - 24.05.2010, 09:25



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warum sollte? Ich fahre so besser. Das Sorgerecht ist eindeutig sichtbar und muss nicht ständig hinterfragt werden. Davon mal abgesehen hätte man dann die Geburtsurkunde neu beantragen und bezahlen müssen. Meine Kinder kennen ihren Vater... das finde ich wichtiger als das es schriftlich irgendwo vermerkt ist...

Mitglied inaktiv - 24.05.2010, 09:35



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wenn die kinder ihren vater kennen is es ja ok aber wenn nicht is es doch besser den auch wenn mama der meinung is der kontakt sollte nicht gegeben sein so kann das kind später selber handeln und hat wenigstens nen namen. bei mir steht er auch drinn und das sorgerecht habe deswegen auch ich allein damit hatte ich auch noch nie probleme.

Mitglied inaktiv - 24.05.2010, 10:13



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nein, der vater bekommt keine geburtsurkunde ausgehändigt. nur du für das kind! wenn du keine unterhaltsansprüche geltend machen möchtest, kannst du es auch lassen ihn eintragen zu lassen. ich weiß nicht wie du finanziell stehst, darum überlege dir gut ob du ihn nicht eintragen lässt. ich kann auf den unterhalt verzichten und habe den vater meines 9 monate alten sohnes nicht eintragen lassen. trotzdem wird er immer wissen wer sein vater/erzeuger ist. lg

Mitglied inaktiv - 25.05.2010, 14:20