Wenn das Sorgerecht entzogen wird

Sorgerechtsstempel

© Adobe Stock, Gina Sanders

Das Sorgerecht für ein Kind kann Eltern nicht ohne Weiteres entzogen werden. Dafür müssen triftige Gründe vorliegen. 

Nur wenn das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes gefährdet ist, kann das Familiengericht Maßnahmen gegen den Willen der Eltern treffen. Das Sorgerecht wird nur entzogen, wenn das Kindeswohl gefährdet ist - das schreibt Paragraf 1666 im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) vor. Die elterliche Sorge kann den Eltern bzw. einem Elternteil teilweise oder eben vollständig entzogen werden.

Zunehmende Anzahl: Immer mehr Eltern wird das Sorgerecht entzogen

Leider nimmt die Zahl der Fälle, in denen Eltern das Sorgerecht entzogen wird, zu. Während Anfang dieses Jahrzehnts etwa 12.700 Eltern das Sorgerecht für ihr Kind teilweise oder vollständig verloren haben, waren es Anfang der 90er Jahre 5.700 Fälle weniger. Damit hat sich die Zahl seit den vergangenen 20 Jahren nahezu verdoppelt.

Die Anträge werden vom Jugendamt gestellt. Die letztendliche Entscheidung fällt das Familiengericht - es werden also nicht automatisch alle Anträge des Jugendamts umgesetzt. 

Teilweiser Entzug des Sorgerechts - wenn das Aufenthaltsbestimmungsrecht aberkannt wird

In den meisten Fällen wird das Sorgerecht teilweise entzogen, es handelt sich mehrheitlich um das Aufenthaltsbestimmunsgrecht, das die Eltern bzw. ein Elternteil verliert. Dann kann ein Kind zwar gegen den Willen der Eltern aus der Familie genommen werden. Damit ist aber noch nicht das Sorgerecht vollständig entzogen. Wird Eltern oder einem Elternteil das Sorgerecht teilweise entzogen, dann kann es beispielsweise ausschließlich das Aufenthaltsbestimmungsrecht odert die Vermögenssorge betreffen.

Die Trennung des Kindes von seinen Eltern ist aber nur unter den Voraussetzungen des Art. 6 Abs. 3 GG zulässig. Danach dürfen "Kinder gegen den Willen des Sorgeberechtigten nur aufgrund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen."

Bei einem Großteil der Kinder übernehmen, nachdem den leiblichen Eltern das Sorgerecht entzogen wurde, die Jugendämter die Sorge. Die Mitarbeiter der Behörde müssen dann - wenn allein das Aufenthaltsbestimmungsrecht entzogen wurde -  über den Aufenthalt der Kinder entscheiden. Nur bei etwa einem Viertel der Kinder wird anderen Erwachsenen oder einem Verein das Sorgerecht zugesprochen.

Übertragung des Sorgerechts auf ein Elternteil - nur mit Zustimmung oder per Gerichtsentscheid

Normalerweise bleibt nach einer Trennung der Eltern das Sorgerecht in der Form bestehen, wie es vor der Trennung war (gemeinsames oder alleiniges Sorgerecht). Nach einer Scheidung müsste laut Paragraf 1671 Absatz 1 des BGB ein extra Antrag gestellt werden, wenn das gemeinsame Sorgerecht in ein alleiniges Sorgerecht umgewandelt werden soll. Dies möchten die wenigsten Eltern: Bei fast allen Scheidungen bei denen gemeinsame Kinder betroffen sind, bleibt das Sorgerecht bei beiden Elternteilen. In einigen wenigen Fällen wird das Sorgerecht aber auch vom Familienrecht übertragen, dann in fast drei Viertel der Fälle auf die Mutter. 

Ist ein Elternteil der Meinung, dass es für das Wohl des Kindes nachteilig ist, wenn auch der andere Elternteil das Sorgerecht hat, so kann er einen entsprechenden Antrag beim Familiengericht stellen. Gibt der andere Elternteil sein Einverständnis, erhält der Elternteil, der den Antrag gestellt hat, das alleinige Sorgerecht. Ist er nicht einverstanden, muss das Familiengericht darüber entscheiden, was für das Wohl des Kindes das Beste ist. Auch das Kind kann ab einem gewissen Alter, nämlich wenn es 14 Jahre oder älter ist, einem Antrag auf alleiniges Sorgerecht widersprechen. Das Familiengericht ist an den Wunsch des Kindes gebunden.

Zuletzt überarbeitet: Januar 2019

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