Die 29. Schwangerschaftswoche - 29. SSW

 

Die vorgeburtliche Mutterschutzfrist beginnt sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin. Falls Sie auch noch Resturlaub nehmen wollen, werden Sie also bald zu arbeiten aufhören.

Sie müssen sich zwar vor der Geburt nicht festlegen, ob und wie lange Sie Elternzeit nehmen wollen. Es kann jedoch sehr sinnvoll sein, sich vorab mit Ihrem Arbeitgeber über Ihre Pläne zu unterhalten. Schließlich braucht der zum Beispiel eine Vertretung für Sie.

Und Sie sollten klären, welche Optionen es gibt, falls Sie nicht lange im Job pausieren wollen. Außerdem zeigen Sie durch ein Gespräch, dass Sie sich auch um die Firma Gedanken machen. Das kann Ihnen zugutekommen.

Wichtig: Vor der Geburt getroffene Absprachen sind nicht bindend. Sie müssen und können Ihren Antrag auf Elternzeit offiziell erst zwei Wochen nach der Geburt Ihres Kindes einreichen (sechs Wochen vor Antritt der Elternzeit; die nachgeburtliche Schutzfrist beträgt acht Wochen. Bei Früh- oder Mehrlingsgeburten sind es zwölf Wochen). Die ersten 14 Tage mit einem Neugeborenen sind mehr als ausgefüllt und gehen schnell vorüber. Sie sollten gemeinsam mit Ihrem Partner also unbedingt zumindest vorläufig überlegen, wie Sie sich entscheiden werden. Sie haben übrigens verschiedene Möglichkeiten, die Elternzeit zu teilen. Möchte Ihr Mann auch Elternzeit nehmen? Dann kann er Elterngeld beziehen.

29. Schwangerschaftswoche: Die dritte Ultraschalluntersuchung

Falls Ihre Schwangerschaft bislang normal verlaufen ist, werden Sie alle vier Wochen zur Vorsorge in der Praxis gewesen sein. Auch diesmal stehen die üblichen Routine-Untersuchungen an, die Sie mittlerweile bestimmt gut kennen. Zusätzlich wird Ihr Arzt / Ihre Ärztin zwischen der 29. und der 32. SSW die dritte vorgeschriebene Ultraschall-Untersuchung durchführen. Das Baby wird rundherum vermessen und daraus seine Größe und das Gewicht geschätzt. Außerdem überprüft der Frauenarzt die Fruchtwassermenge, die Bewegungen des Babys und die Lage der Plazenta. Vermutlich wird die Herzaktivität mittels CTG, der Kardiotokografie, gemessen. Dabei wird sowohl der Herzschlag des Kindes aufgezeichnet, als auch die Muskeltätigkeit der Gebärmutter. Jetzt in der 29. Schwangerschaftswoche passiert hier vermutlich noch nicht viel, später, wenn es der Geburt entgegengeht, kann auf diese Weise die Wehentätigkeit aufgezeichnet werden. Alle ermittelten Werte werden im Mutterpass notiert.

Schambeinschmerz

Viele Schwangere klagen in diesem Abschnitt der Schwangerschaft über einen Symphysen-Schmerz, also Schmerzen am Schambein. Grund dafür ist, dass sich die Symphyse, die knorpelige Verbindung der Schambeinteile, lockert. In diesen Schwangerschaftswochen drückt das immer schwerer werdende Baby nach unten und bewirkt in Kombination mit dem hormonellen Einfluss, dass sich das Becken für die Geburt weitet. An den Beckenhälften ist jeweils das Schambein befestigt, das dadurch auseinandergezogen wird. Das kann unter Umständen zu sehr starken Schmerzen führen. Sprechen Sie auf jeden Fall mit Ihrem Arzt / Ihrer Ärztin. Er / Sie kann mit Ihnen besprechen, welche Möglichkeiten der Schmerzlinderung beispielsweise unter der Geburt bestehen.

Was passiert nun in meinem Bauch?

In der 29. Schwangerschaftswoche ist Ihr Baby bereits sehr weit entwickelt. Im Ultraschallbild zeigt es sich nun mit einem unverwechselbaren Gesicht. Sein Geschmacks- und Geruchssinn funktionieren und es öffnet wenn es wach ist die Augen. Hell und Dunkel in Ihrem Bauch kann es auch schon unterscheiden: Sehr starkes Licht dringt durch Ihre Bauchdecke hindurch. Die oberste Aufgabe Ihres Kleinen lautet nun: zunehmen. Die meisten hellhäutigen Babys kommen übrigens mit blauen Augen zur Welt. Das liegt an der noch nicht abgeschlossenen Pigmentierung der Iris. Bis sich die endgültige Augenfarbe zeigt, kann es bis zu einem Jahr dauern.

So entwickelt sich Ihre Schwangerschaft:

  • Sie befinden sich jetzt in der 29. Schwangerschaftswoche (29. SSW) nach dem 1. Tag der letzten Periode.
  • Anders gesagt: 28 Schwangerschaftswochen + 1 bis 7 Tage (ärztliche Berechnung). Im Mutterpass steht beispielsweise SSW 28/1 (Woche 28, Tag 1).
  • Sie sind in der 27. Schwangerschaftswoche nach der Befruchtung, d. h. 183.-189. Tag der Entwicklung.
  • Die Scheitel-Fersen-Länge (SFL) ist eine Schätzung der Körperlänge des Kindes beziehungsweise wird aus verschiedenen anderen Messungen errechnet.
  • Die Scheitel-Fersen-Länge (SFL) ist eine Schätzung der Körperlänge des Kindes beziehungsweise wird aus verschiedenen anderen Messungen errechnet. Am Ende der 29. SSW ist der Fetus ca. 38,6 cm (Scheitel-Fersen-Länge) lang. Der Kopfdurchmesser (BPD) beträgt zwischen 69 und 81 mm und das Baby wiegt zwischen 1030 und 1650 g.

    Bitte beachten Sie, dass sich die Größe und das Gewicht nun immer individueller entwickeln können. Wenn Ihr Baby größer oder kleiner sein sollte, ist das noch kein Grund zur Beunruhigung.

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