Hallo, ich bekomme zum ersten Mal eine Mutter-Kind-Kur. Meine Frage ist: ich befinde mich momentan im Beschäftigungsverbot (Schwangerschaft natürlich) muss ich meinen Arbeitgeber informieren, dass eine Kur seitens der Krankenkasse genehmigt wurde und ansteht? Viele Grüße
von maeusezahn am 16.03.2021, 17:15