Monatsforum September Mamis 2021

Elternzeit beantragen

September Mamis
Elternzeit beantragen

Mitglied inaktiv

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Huhu ihr lieben Ich habe mal eine Frage, mein Freund und ich steigen bei der Beantragung von der Elternzeit für mich, nicht ganz durch ich wollte jetzt ganz gerne mal langsam den Antrag bei meinem Arbeitgeber abgeben. Es geht darum, dass mein voraussichtlicher ET der 14.09 ist. Dann bin ich ja bis zum 09.11 im Mutterschutz und ab dem 10.11 würde meine Elternzeit anfangen. Jetzt habe ich vorhin mal einen Elternzeitrechner aus dem Internet benutzt und der zeigt immer wieder an, dass ich am 13.09.22 wieder arbeiten müsste? Achso ich gehe übrigens für ein Jahr in Elternzeit! Heißt ja aber dass der Mutterschutz ,in die Elternzeit mit Inbegriff ist oder wie?? Weil so wären es ja nur 10 Monate, statt 12 Wir sind davon ausgegangen, dass es erst nach dem Mutterschutz zählt und ich dann bis November zuhause bleiben würde. Also von November 21 bis November 22. ( 12 Monate) im Internet liest es sich auch so, dass ja die Elternzeit erst nach dem Mutterschutz berechnet wird und nicht ab Geburt vom Kind. Für die Mutter jetzt Mein Freund war jetzt auch ganz verwirrt und war der Meinung, dass ich dann bis nächstes Jahr November zuhause bleiben würde und nicht wieder am 13.09 arbeiten müsste, weil sind nach dem Mutterschutz ja nur 10 Monate, statt 12 Hat mich auch bisschen erschrocken, weil ich dachte dass es erst ab dem 10.11 gezählt wird. Machen oder verstehen wir es was falsch? Wünsche euch noch eine restliche schöne kugelzeit


Lizz1305

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Hey, die 8 Wochen Mutterschutz werden auf das Jahr angerechnet. Es sind also 10 Monate Elterngeld. Man muss also quasi am 1. Geburtstag des Kindes wieder arbeiten. Das ist regulär. LG


Lana90

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Antwort auf Beitrag von Lizz1305

Du musst Elternzeit und Elterngeld unterscheiden! Das ist nicht das selbe !! Eltenzeit kannst du bis zu 36 Monate nehmen bis zum 7 Lebensjahr. Das ist aber nur Zeit die du von deinem Arbeitgeber freigestellt werden musst- es hat nichts mit finanziellen Leistungen zu tun. Elterngeld (Basis) , da wird der Mutterschutz angerechnet, sodass du am 1. Geburtstag deines Kindes wieder arbeiten müsstest, danach würdest du keine finanziellen Leistungen mehr bekommen


MamavonMia123

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Das ist korrekt. Für die Frauen, die Mutterschutz haben (also Angestellte) wird dieser von der Elternzeit abgezogen. Wenn du 12 Monaten EZ beantragst musst du am 1.Geburtstag deines Kindes wieder arbeiten. Dein Mann kann natürlich seine (dann verbleibenden) 2 Partnermonate im Anschluss nehmen, so dass Euer Kind 2 Monate länger versorgt wäre. Willst du danach wieder Vollzeit arbeiten oder Teilzeit? Falls du TZ arbeiten möchtest wäre es sinnvoll direkt 2 Jahre EZ zu nehmen und nach 1 Jahr TZ in in EZ zu arbeiten (bis 32h). Die ersten 2 Jahre musst du nämlich im ersten Antrag festlegen. Ach so.. den Antrag beim AG musst du erst max 1 Woche nach Geburt des Kindes beim AG angeben, dann kennst du auch schon den richtigen Geburtstermin.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von MamavonMia123

Mein Freund hat auch 2 Monate beantragt und geht ab Geburt des Kindes. Ich habe schon vorher in Teilzeit gearbeitet und sowieso einen Teilzeitvertrag. Ich weiß nicht,wie es sich dann verhält?


Jakob2019

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Huhu, es ist alles etwas verwirrend und irreführend. Aber es sind effektiv „nur“ 10 Monate Elterngeld, oder aber du nimmst Elterngeld Plus. Wir haben es beim 1. Kind so gemacht, dass wir immer die Hälfte an die Seite gelegt haben für das zweite Jahr. Das war für uns super, werden wir auch wieder machen. Ich bin dann im zweiten Jahr eher als zunächst gedacht wieder arbeiten gegangen. War einfach super passend. Elterngeld und Elternzeit sind ja unabhängig voneinander zu sehen. Bei uns kam am Ende eine ordentliche Steuernachzahlung - sollte man eventuell im Hinterkopf behalten, dass es einem passieren könnte. Diesmal wissen wir es schon ! Viel Erfolg beim Formulare ausfüllen! Liebe Grüße


sportsgranate

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Wenn dein Partner auch Elterngeld beantragt, bekommt ihr Bonusmonate und könnt somit insgesamt 14 Monate Elterngeld erhalten!


Tinkerbell2021

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Wenn du gerne nach dem Mutterschutz ein Jahr zu Hause bleiben möchtest, würde ich beim Arbeitgeber die Zeit bis November beantragen. Den Antrag kannst du allerdings eh erst nach der Geburt stellen, dann aber innerhalb von einer Woche!, Da du ja das genaue Geburtsdatum brauchst. Beim Elterngeld kannst du dann für die ersten 10 Monate Basis-Elterngeld beantragen und für den 11.-14. Monat Elterngeldplus. Dann bekommst in den letzten Monaten jeweils die Hälfte.