risingsun78
Hallo Ihr Lieben! Ich habe mal eine Frage an Euch. Und zwar, kann auch der Hausarzt ein Beschäftigungsverbot ausstellen oder nur der FA bzw. BA? Meine FÄ streubt sich da sehr und sagte mir, sie mache sich damit generell strafbar wenn sie BV ausstellt. Das muss dann der BA oder halt der Betrieb machen. Weil sie sagte noch, das es ja nicht so ist, das es mir schlecht geht oder so. Sie meinte dann noch lediglich, das sie mich ab und an mal für eine Woche krankschreiben kann. Ich muss dazu sagen, ich arbeite in der Altenpflege als Pflegehelferin. Also habe nichts mit Medikamenten oder dergleichen zu tun. Aber ich muss morgens ( ich arbeite nur noch im Frühdienst und kein Wochenende und Feiertag mehr ) die Heimbewohner waschen und mobilisieren. Und beim Bücken habe ich immer mal wieder ein Ziehen im Bauch und die Rückenschmerzen werden durch das momentane Hohlkreuz auch nicht gerade weniger. Naja, jedenfalls wurde ich vom Betrieb schon zum arbeitsmedizinischen Dienst geschickt und der wollte der PDL ( Pflegedienstleitung ) ein Schreiben schicken, das ich zum Beispiel keine Toilettengänge mehr machen darf, mich nicht mehr regelmäßig bücken darf etc. Aber alles das mache ich ja noch. Ich werde ja immer noch als VOLLE KRAFT eingesetzt. Viele haben mir schon gesagt, ich sollte die Aufsichtbehörde für Mutterschutz einschalten. Super ... und dann? Habe ich warscheinlich riesigen Ärger dann auf der Arbeit mit meinen Vorgesetzten. Ich weiß auch nicht mehr weiter. Vielleicht könnt ihr mir ja einen Tip geben. LG Julia
Ich würde erstmal nachfragen, ob die das Shreiben abgeschickt haben und ansosnten auch die aufsichtsbehörde einschalten, da dein arbeitgeber ja den mutterschutz einhalten muss und es einfach um deine gesundheit und die deines kindes geht! natürlich möchte man kein stress mit den vorgesetzten, aber dann sollen sie sich bitte auch um deine gesundheit und die deines babys kümmern/aufpassen ;)
Jeder arzt kann ein individuelles beschäftigungsverbot ausstellen! ich selber bin intensivkrankenschwester und mein hausarzt hat mir eins ausgestellt. generell darf eine schwangere keinen kontakt zu ausscheidungen haben, nicht über 5kg heben oder kontakt zu patienten mit unklarer diagnose, was z.b. das arbeiten für mich unmöglich gemacht hätte. sprich mit einem arzt,dem du vertraust und lass dir den vordruck unterschreiben. http://www.arbeitsschutz.nrw.de/pdf/themenfelder/mutterschutz/Attest_zum_individ_BeschVerbot.pdf und leg das deinem arbeitgeber vor http://www.arbeitsschutz.nrw.de/pdf/themenfelder/mutterschutz/AltenPflegeheimen-korr-neu.pdf