Jana12
Hallo, wisst ihr ob der Urlaub im Beschäftigungsverbot erhalten bleibt, bzw mit ins das nächste Jahr genommen werden kann? LG Jana
Jap der urlaub bleibt erhalten, steht im Mutterschutzgesetz. Wenn du einen befristeten Vertrag hättest müsste der Urlaub ausbezahlt werden. (so isses bei mir)
Ich habe auch ein BV erhalten und dabei wurde mir gleich von der Personalabteilung gesagt, dass mein Urlaub (21 Tage) nicht verfällt. Im Gegenteil, nach der Elternzeit kann ich den jederzeit nehmen.
urlaub bleibt auch jeden fall erhalten und wird ins nächste jahr übertragen. wenn du in der eltenrzeit kündigen solltest wird der urlaub dann ausbezahlt. überstunden muss ich aber vorher nehmen, die würden verfallen.....
Habe seit der 6. SSW Berufsverbot. Konnte grade mal 4 Tage Urlaub nehmen. Meine 31 Ü-Std. und meinen kompletten Urlaub den ich bis zum 30.09. (Vertragsende) habe, bekomme ich ende Juli alles ausbezahlt. Meine Ü-Std. habe ich jetzt schon bekommen, haben den Urlaub vergessen :-) Mein Glück, dann sinds nicht so hohe Abzüge als wenn alles zusammen wäre :-) LG Anna