katinka006
Hallo, habe eine Frage. Habe soweit alles vorbereitet...aber nun meine Frage. Muss der AG irgendetwas für den Elterngeldantrag ausfüllen? Mein Partner und ich haben ihn schon ausgefüllt...aber da war nix bezügl. AG gestanden. Das Mutterschaftsgeld ist ja gerade in Arbeit von der KK und dem AG...muss ich da nochmal was nach der Geburt machen oder mein AG? Bin dankbar über Rückmeldung, lg
Hallo, also beim mutterschaftsgeld kann ich dir nur sagen das du nach der geburt aufs standesamt gehst und da bekommst du eine geburtsurkunde direkt für die KK, die schickst du dann dort hin und dann bekommst du die restlichen 8 wo ausgezahlt!!! Beim elterngeld ist es so, das mein mann innerhalb 1 wo nach der geburt bei uns in die verwaltung muss mit geburtsurkunde und das die dann was für den antrag ausfüllen müssen bezüglich gehalt...damit dann das elterngeld berechnet werden kann!! Wenn du dir unsicher bist, dann rufe bei deinem AG mal an!! LG jasmin
Also bei unserem Antrag ist auch ein Teil für den AG dabei, der dann nach der Geburt von ihm ausgefüllt werden muß. Muß ja irgendwo stehn, was und wieviel du verdient hast, sonst kann das Geld ja nicht berechnet werden
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