bijou75
Hallo Mädels? Jetzt habe ich auch mal eine Frage an euch. Ich hoffe, ihr könnt mir helfen. Ich bin jetzt seit einigen Wochen schwangerschaftsbedingt krank geschrieben. Das wird bis zum 7.7. sein, dann habe ich sowieso Urlaub und dann beginnt der Mutterschutz. Laut meiner Rechnung komme ich mit der Krankmeldung genau auf sechs Wochen und einen Tag. Dieser eine Tag ist doof, weil der geht ja nicht über den Arbeitgeber. Wie wird das denn dann auf das Elterngeld gerechnet, was sich ja aus den Gehältern der letzten zwölf Monate rechnet? Muß ich wegen diesen einem Tag mit Abzügen rechnen? Ich hoffe, ich habe mich einigermaßen verständlich ausgedrückt. Vielen Dank! LG
wenn du schwangerschaftsbedingt krankgeschrieben wurdest hat es keine konsequenz für dich. aus der krankmeldung muss aber hervorgehen das es ss-bedingt war. geht es daraus nicht hervor wollen die elterngeldstellen manchmal eine ärztliche bescheinigung haben und dann musst du die gehaltsabrechnungen der letzten 13 monate abgeben (der eine tag wird dann vom 13. monat vor geburt gezählt). aber ganz ehrlich: ein tag drüber machen bezüglich des elterngeldes vielleicht 20ct im monat aus, dafür würde ich mir nicht so den kopf zerbrechen und mir die rennerei an die hacken binden :o)
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