Monatsforum Oktober Mamis 2021

Elternzeit

Elternzeit

Love24

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Hallo :) Ich blicke nicht so wirklich durch, vielleicht kann mir jemand behilflich sein. Ich möchte ein Jahr Elternzeit nehmen. Wann muss ich das bei meinem Arbeitgeber beantragen? Voraussichtlicher ET: 08.10. Das Elterngeld ist erst nach der Geburt zu beantragen, da man die Geb. Urkunde braucht, richtig ? Und Mutterschutz muss man jetzt schon langsam bei der KK einreichen (mit Attest vom Fa), richtig ? An was muss ich noch denken ? Hoffe jemand kennt sich besser aus als ich :D Dankeschön


Chelli1406

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Antwort auf Beitrag von Love24

Huhu, ich teile gern mit Dir mein professionelles Halbwissen : Mutterschutzgeld: Bescheinigung über den errechneten Geburtstermin vom Gyn an die Krankenkasse schicken. Danach wurde mir noch ein Antrag von der KK zugeschickt. Seitdem ist der Antrag in Bearbeitung.. Elternzeit: Formlosen Schreiben an Deinen Arbeitgeber bezüglich der geplanten Länge der Elternzeit. Elterngeld: Nach der Geburt einzureichen. Allerdings könntest Du schon mal anfangen Deine Gehaltsabrechnungen seit Oktober 2020 und dann die Berechnung fürs Mutterschaftsgeld (wenn dann vorhanden) zu kopieren. Ich habe im September Forum gelesen, dass es ab September 2021 einen neuen Antrag fürs Elterngeld geben soll.. Gut, dass ich den alten schon mal ausgefüllt hatte .. Kindergeld: Auch nach der Geburt zu beantragen, da das Kind nach der Geburt erst eine Steuer ID erhalten muss. Das ist dann einmal der Antrag und einmal die Anlage Kind. Das sind nur 4 Seiten und relativ unspektakulär. Alle Angaben ohne Gewähr.


Kinderüberraschung

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Antwort auf Beitrag von Chelli1406

Gehaltsabrechnung zählt nur von Juni 2020- August 2021, da im August ja schon der Mutterschutz beginnt, daher ist die Beantragung des Mutterschaftsgeldes schon ganz schön spät. Da würde ich mal ziemlich Gas geben. Beantragung der Elternzeit reicht auch nach der Geburt, so will es jedenfalls mein AG, was ich auch sinnig finde, da man ja sowieso 8 Wochen nach der Geburt im Mutterschutz ist. Natürlich wäre es fair überhaupt mal mit dem AG über die Zeit, die man nehmen will, gesprochen zu haben.


Chelli1406

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Antwort auf Beitrag von Kinderüberraschung

Kannst Du mir sagen, warum ab Juni? Versteh ich nicht.. wegen den 14. Bezugsmonaten? Bis August mit dem Mutterschutz leuchtet mir ja ein.. ich schrieb ja, professionelles Halbwissen.. ..


aomame84

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Antwort auf Beitrag von Kinderüberraschung

Oh, ich hab bezüglich des Mutterschaftsgeldes noch nix gemacht. Meine Gyn hat mir noch keine Bescheinigung mitgegeben. Da frage ich doch mal nach. Glücklicherweise bin ich hinten im Bus und profitiere davon, dass euch die Themen immer etwas früher treffen als mich.


Chelli1406

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Antwort auf Beitrag von aomame84

Ich war bzgl. des Mutterschaftsgeldes auf Raten meiner KK ganz früh dran, da mein Arbeitsvertrag im Mutterschutz ausläuft und dadurch die KK das Mutterschaftsgeld in Höhe vom Krankengeld übernimmt.


Kinderüberraschung

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Antwort auf Beitrag von Chelli1406

Oh sorry, natürlich vom August 2020 bis Juli 2021. Ich bin heute irgendwie so durch


aomame84

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Antwort auf Beitrag von Chelli1406

Ich erinnere mich, dass dein Vertrag da auslief. Irgendwie ist es für mich doch noch arg abstrakt und ich brauche den Druck der nahenden Deadline


Love24

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Antwort auf Beitrag von Love24

Vielen lieben Dank an euch alle ! Ihr habt mir echt geholfen!!!! Habe heute den Nachweis für den Mutterschutz abgeschickt per Post. Die Elternzeit beantragt ihr nach der Geburt oder vorher schon?


Chelli1406

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Antwort auf Beitrag von Love24

Ich glaube die Hebamme beim Kurs sagte 7 Wochen vor ET Ein einfaches kurzes Schreiben an den Arbeitgeber genügt. Hauptsache er hat es schriftlich.


aomame84

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Antwort auf Beitrag von Chelli1406

Spätestens 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit, als Mutter Beginn Elternzeit frühestens nach dem Mutterschutz. https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/elternzeit/faq