Monatsforum Oktober Mamis 2020

Mal was anderes - Steuerklassenwechsel in der frühen S. - wer kennt sich aus?

Mal was anderes - Steuerklassenwechsel in der frühen S. - wer kennt sich aus?

Jessy3004

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Hallo ihr Lieben Mal ein etwas anderes Thema. In der Schwangerschaft gibt es ja viele Themen mit denen man sich beschäftigt und bei mir/uns ist das aktuell die Frage - Steuerklasse jetzt noch wechseln damit das Elterngeld höher ausfällt? Beschäftigt sich noch gerade jemand mit dieser/m Frage / Thema oder kennt sich aus? Würde mich über Hilfe/ Tipps und Erfahrungen freuen. LG Jessy


SVK2020

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Antwort auf Beitrag von Jessy3004

Hey, interessante Frage, hatte ich auch mal gehört, fand’s auch sehr logisch, hab mich aber bisher noch nicht damit zusammengerafft


AnLu89

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Antwort auf Beitrag von Jessy3004

Hey, Das lohnt sich solange ihr nicht eh schon 1.800€ EG bekommt, denn mehr gibt's ja eh nicht ;-) Und die Steuerklasse muss wenigstens 7 Monate vor Geburt gewechselt werden. Also für die Berechnungsgrundlage zählen ja die letzten 12 Monate und dabei wird die Steuerklasse berücksichtigt, die in den meisten Monaten vorkommt (also wenigstens 7 Monate). Je nachdem wie schnell die Änderung umgesetzt werden kann, könnte es jetzt natürlich schon knapp werden. Liebe Grüße:-)


Jessy3004

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Antwort auf Beitrag von AnLu89

Hallo AnLu Danke für deine Antwort. Genau, es wird knapp. Die 7 Monate schaffen wir auch nicht mehr aber die 6. Ich habe gelesen wenn es 6 in der einen und 6 Monate in der anderen Steuerklasse sind zählt die aktuelle. Und weißt du ob der Monat in dem der Mutterschutz beginnt noch mit zählt. Denn bei mir beginnt er Ende August, zählt dann der August noch mit? Danke auch schon für deine erste Antwort


AnLu89

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Antwort auf Beitrag von Jessy3004

Hmm...also für das EG zählen ja die letzten 12 Monate vor Geburt, dann würde ich davon ausgehen, dass das auch für die Steuerklasse gilt, also inkl. MuSchu Monate...


Ani.Me

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Antwort auf Beitrag von AnLu89

Ja, 6 Monate vor der Geburt reichen. Kommt das Baby im Oktober reicht also April-September. Aber ich glaube, dann ist trotzdem Eile geboten. Das geht meines Wissens nach nur für den Folgemonat. Also im März dann ab April. Aber bitte nochmal beim Steuerberater nachfragen.


Jessy3004

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Antwort auf Beitrag von Jessy3004

Vielen Dank für eure Antworten. Ist es aber nicht so, dass der Bemessungszeitraum mit dem Mutterschutz endet? Und nicht nur der Geburt? Das wäre bei mir also schon Ende August.