kleinestatzi
Hallo ihr lieben Hab das schon im Hauptforum gepostet aber vielleicht hat ihr je jemand eine Idee :) Vielen Dank :) Hallo Mädels VIelleicht kann mir ja einer helfen :) Mein Mann will 2 Monate Elternzeit nehmen ( die ersten 2 ) also November und Dezember wenn sie zum ET kommt ( 31.10.13) Jetzt wurde ihm auf Arbeit gesagt das ihm damit auch 4 Tage weniger Urlaub dieses Jahr zustehen , da er 2 Monate nicht arbeitet. Und man ja pro Monat 2 Tage Urlaub bekommt .. Weiß jemand ob das wirklich so ist? Oder ob ihm der volle Urlaub zu steht? Vielen Dank!
Hallo Kleinestatzi,
diesen Auszug habe ich im Internet gefunden. Demnach befindet sich der Arbeitgeber deines Mannes im Recht
Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz
Abschnitt 4 - Elternzeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (§§ 15 - 21)
§ 17
Urlaub
(1) Der Arbeitgeber kann den Erholungsurlaub, der dem Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin für das Urlaubsjahr zusteht, für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit um ein Zwölftel kürzen. Dies gilt nicht, wenn der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin während der Elternzeit bei seinem oder ihrem Arbeitgeber Teilzeitarbeit leistet.
Liebe Grüße
TaS
Da der Urlaubsabzug aber nur für volle Kalendermonate gilt, sollte er versuchen, nicht den vollen November und Dezember zu nehmen, sondern z. B. 3.11. bis 2.1. ;-) Denn dann ist nur der Dezember voll und er verliert nur 1/12 statt 2/12 seines Jahresurlaubs, soweit ich weiß. Übrigens darf der Arbeitgeber den Urlaub kürzen, kann aber auch darauf verzichten. Hier ein Beispiel zur Berechnung mit den halben Monaten: http://www.haufe.de:80/recht/arbeits-sozialrecht/bag-urlaub-kann-wegen-elternzeit-gekuerzt-werden_218_78150.html
Hi, ich schleiche mich mal aus dem Juli 12 und Januar 14 ein. Meine Vorposterin hat recht, dass der Urlaub nur für volle Elterngeldmonate gestrichen wird. Allerdings kann sich dein Mann die Daten nicht aussuchen, weil Elternzeit nach Lebensmonaten genommen wird. Kommt euer Kind also am 31.10. geht die Elternzeit bis 30.12. und er hätte trotzdem den Anspruch für Dezember (weil der 31.12. keine Elternzeit mehr ist). Kommt es am 1.11. wäre der Anspruch für beide Monate weg. LG