LittleMiss09
Hallo, meine maus kam ja nun 13 tage vor et...nun höre ich ständig widersprüchliche aussagen zum beginn der elternzeit...ich war mit et 10.10 immer mit mutterschutz bis 5.12.errechnet.nun kam die maus ja eher und ich dachte immer, dass mein mutterschutz trotzdem bis 5.12 geht, mir quasi die 13 tage vorher nicht verloren gehen, weil einem immer mind.die 14 wochen zustehen, also 6 vorher und 8 nachher und bei entbindung vor ez die fehlenden tage der 6 wochen dann an die 8 wochen dran gehängt werden.nun hörte ich von einer anderen schon entbundenen aber, dass das falsch wäre und mir die tage verloren gehen und ich nun ab der eigentlichen geburt nur noch 8 woche habe und quasi meine elternzeit eher als der 5.12.beginnt.was ist denn nun richtig?
Hi ja das stimmt die Tage oder Wochen gehen dir verloren, man hat ab Geburtstag des Kindes 8 Wochen die sind fest. Wenn es aber in den 6 Wochen früher kommt hat man Pech gehabt. Gruß
Der Mutterschutz beginnt sechs Wochen vor derGeburt bzw. vor dem errechneten Geburtstermin. Werdende Mütter dürfen in den letzten sechs Wochen vor der Entbindung nicht arbeiten, es sei denn, dass sie sich ausdrücklich dazu bereit erklären. Nach der Niederkunft dürfen dieWöchnerinnen bis zum Ablauf von acht Wochen nicht beschäftigt werden, bei Früh- und Mehrlingsgeburten wird diese Zeit auf zwölf Wochen ausgedehnt. Insgesamt betragen die Mutterschutzfristen (vor und nach der Geburt) zusammen mindestens 14 Wochen. Alle Tage, die durch eine „vorzeitige“ Entbindung verloren gehen, werden gewissermaßen an die acht- bzw. zwölfwöchige Schutzfrist nach der Geburt „angehängt“. So habe ich es im netz gelesen, ist also falsch?
Hallo, ich schleich mich mal aus dem September ein. Die Tage gehen dir nicht verloren. Meine Tochter kam 10 Tage vorm ET und somit geht mein Mutterschutz nach der Geburt 8 Wochen + 10 Tage. Ist auch bereits vom AG und Krankenkasse bestätigt worden. Im Zweifel ruf morgen deine Krankenkasse an und erkundige dich, wie genau das bei dir ist, die rechnen dir alles aus. LG
Mutterschutzfristen (Beschäftigungsverbote) Werdende Mütter dürfen in den letzten 6 Wochen vor der Entbindung und bis zum Ablauf von 8 Wochen, bei Früh- und Mehrlingsgeburten bis zum Ablauf von 12 Wochen nach der Entbindung nicht beschäftigt werden. Bei medizinischen Frühgeburten und bei sonstigen vorzeitigen Entbindungen verlängert sich die Mutterschutzfrist nach der Geburt um die Tage, die vor der Entbindung nicht in Anspruch genommen werden konnten. l!!l!l!! Also: dir geht nichts verloren, die Zeit wird einfach angehängt!!! Liebe Grüße
Ja, das kann ich bestätigen, die Tage die die Kleinen zu früh kommen werden einfach hinten ran gehängt, dir geht also kein Tag verloren. War bei uns auch so, unser Kleiner kam eine Woche früher und diese Woche wurde dann einfach hinten angehängt.
Beim MUTTERSCHUTZ gehen dir die Tage nicht verloren, du hast also so lange Mutterschutz, wie vorher auch ausgerechnet. Bei mir (bin Beamtin) wird die Elternzeit nach dem Mutterschutz angehängt. Da gehen die Tage also auch nicht verloren.