Monatsforum Oktober Mamis 2012

Elternzeit......(mal wieder `ne Frage dazu)

Elternzeit......(mal wieder `ne Frage dazu)

FrauStadthase

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Hallo, ich habe nun mehrfache Beitrage gelesen und werde nur noch mehr verunsichert Ab wann beginnt denn nun die Elternzeit?? Nach den 8Wochen Mutterschutz oder gleich ab Geburt? LG


Angie1983

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Antwort auf Beitrag von FrauStadthase

Hi! Der mutterschutz fließt in die Elternzeit mit ein. Also ab Geburt! Kannst dich aber im i-net schlau machen! Lg Angie


NAG-Hasi

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Antwort auf Beitrag von FrauStadthase

Es wird immer gesagt/geschrieben du hättest 12 bzw. 14 Monate (wenn Partner mind. 2 Monate nimmt) Elternzeit. Das ist aber Beschiss, da die 8 Wochen Mutterschutz einfließen. Somit hast du: 6 Wochen Muschu vor ET 8 Wochen Muschu nach ET danach 10 Monate Elternzeit bzw. 12 wenn dein Mann mind. zwei Monate daheim bleibt. Erster Arbeitstag ist dann der erste Geburtstag deines Kindes. Du kannst dir das Elterngeld auch auf 2 Jahre auszahlen lassen, bekommst dann monatlich die Hälfte ausgezahlt. Heißt das dann nicht, dass man bei 2 Jahren EZ einen halben Elterngeldlohn gutmacht? Hmmm, hab ich so noch gar nicht drüber nachgedacht....


Bobzi

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Antwort auf Beitrag von NAG-Hasi

Hallo ich meld mich mal aus dem Februar 2012 Forum. Ich habe Elterngeld beantragt für 2 Jahre und hatte den Fehler gemacht,das ich ab 1. Lebensmonat beantragt hatte. Dann hab ich den Bescheid bekommen:Man bekommt natürlich auf 2 Jahre die Hälfte von dem was man sonst für 1 Jahr bekommt,aber da stand dann auch noch drin das ich im Februar 2013 nur soviel bekomme wie ich an Mutterschutzgeld im Februar 2012 bekommen habe.Also habe ich da angerufen und da wurde mir gesagt,das ich ab dem 3.Lebensmonat Elterngeld beantragen muß um im Februar 2013 die gleiche Summe zu bekommen wie in den anderen Monaten auch. Man muß da echt aufpassen. LG


NAG-Hasi

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Antwort auf Beitrag von Bobzi

Stimmt, das weiß ich aber noch vom ersten Kind, wenn das Kind am 01.10. geboren wird, muss man quasi erst ab 01.12. das EG beantragen, ab 01.10. wäre z. B. für den Vater relevant, wenn er die ersten Wochen mit daheim bleiben möchte und das nicht aus Urlaub bestreiten kann.


FrauStadthase

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Antwort auf Beitrag von FrauStadthase

Danke für eure raschen Antworten LG und noch einen schönen Tag