Monatsforum Oktober Mamis 2010

@löwenbaby

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Mitglied inaktiv

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huhu hab mal ne "doofe" frage... weiter unten schreibst du, dass der arzt einem das geschlecht erst nach vollendeten 14. ssw sagen darf. wie kommst du auf 14? rechnet man da anders? im gesetzt steht doch: "Wird anlässlich einer Untersuchung nach Satz 1 oder einer sonstigen vorgeburtlichen Untersuchung das Geschlecht eines Embryos oder Fötus festgestellt, kann dies der Schwangeren mit ihrer Einwilligung nach Ablauf der zwölften Schwangerschaftswoche mitgeteilt werden." hab morgen NT-messung und war so in der hoffnung, das man was sehen kann, und der arzt mir sagt, was es wird. *seufz*


Nina84

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Normal rechnet man ja die SSW ab der letzten Regel, man kann aber auch nach ES rechnen und dann würde man zwei Wochen hinterherhinken. Ich weiss nicht, auf welche Rechnung sich das Gesetz bezieht. Steht da irgendwas bei?


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Nina84

ahh ok .. gut, dann wären es 14 ssw ... hm .. nee, da steht sonst weiter nix ...


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Hallo, der Doc, wo ich die Nackenfalte habe machen lassen, ist Genetiker und laut dem neuen Genetikgesetz, darf der Arzt vor vollendetet 14.SSW das Geschlecht nicht verraten. Es gibt wohl relogiöse Gruppierungen, die aufgrund des "falschen" Geschlechts bis zur 14.SSW abtreiben udn das soll umgangen werden. Warum es aber ausgerechnet die 14.SSW udn nciht die 12.SSW ist, kann ich dir auch nicht sagen. Kann es nur so wiedergeben, was der Doc uns gesagt hat! LG Bianca


Mitglied inaktiv

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ich glaub ich hab die "lösung" gefunden: "(...) Schwangerschaftsabbruch nur innerhalb der ersten zwölf Wochen nach der Befruchtung (d. h. 14 Wochen gerechnet ab dem ersten Tag der letzten Regelblutung) zulässig (...)" (quelle wikipedia.de) es ist also so, wie nina vermutet hat :) sonnige grüße