Monatsforum November Mamis 2017

Frage bzgl. Elternzeit des Partners

Frage bzgl. Elternzeit des Partners

Anka!

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Hallo ihr Lieben, vielleicht kennt sich ja jemand damit aus. Mein Partner nimmt nach der Entbindung einen Monat Elternzeit. Dafür musste er ja beim AG den berechneten ET angeben. Wie ist es denn, wenn das Baby früher oder später kommt? Hat er Anspruch darauf ab Geburt, egal wann, die Elternzeit zu nehmen?


Senseo

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Antwort auf Beitrag von Anka!

Bei uns war das auf jeden Fall so. Unser erster Sohn kam 9 Tage nach ET. Mein Partner stand um den ET herum noch im Dienstplan, aber eher zusätzlich. Die Kollegen wussten auf jeden Fall Bescheid und er hätte wenn es früher losgegangen wäre jeder Zeit weg können. Ich bin mir aber ziemlich sicher, dass es nicht überall so einfach ist (bei mir wäre das schon nicht ganz so einfach). Was hat man ihm denn gesagt? Vielleicht kann er mal nachfragen, wie es bei ihnen üblich ist. Oder vielleicht hat in letzter Zeit schon jemand Elternzeit genommen? Wie es rechtlich aussieht weiß ich leider nicht. War/Ist bei uns unter diesen Umständen auch nicht so wichtig.


Senseo

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Antwort auf Beitrag von Senseo

Denke aber, dass Elternzeit immer mit der tatsächlichen Geburt und nicht dem ET beginnt. Es besteht nur die Gefahr, wenn er ab ET mit frei geplant ist und das Kind doch später kommt, dass er mit den Stunden ins Minus rutscht


subidu

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Antwort auf Beitrag von Anka!

Ich glaube mein Freund hatte es beim letzten Mal so gemacht das er geschrieben hat "ab Geburt, vorraussichtlich (oder ET) *datum*" Und er war dann ab Geburt freigestellt (der kleine kam 5tage vor et) Er war aber schon zwei Wochen vor et nur noch im Home Office und alle wussten Bescheid. Er hat alles übergeben gehabt sodass es keine Schwierigkeiten gibt... Bei ihm war es von der Firma aus auch sehr einfach. Aber wie das tatsächlich geregelt ist weiß ich nicht... Sorry


Anka!

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Antwort auf Beitrag von Anka!

Danke schon mal für eure Antworten. Er ist bei sich auf der Arbeit der Erste der Elternzeit nimmt. Deswegen gibt es hier kein Vergleich. Er arbeitet im pädagogischen Bereich. Deswegen ist es natürlich schwierig einfach so plötzlich auszufallen. Er wollte nach seinem Urlaub noch mal nachhaken wie das abläuft, aber ich war nun so neugierig, dass ich gedacht hab ich frag mal in die Runde.


Bauchschlumpf

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Antwort auf Beitrag von Anka!

Er müsste im Antrag schreiben Elternzeit ab Geburt und dem Arbeitgeber den voraussichtlichen ET nennen. Den Antrag mindestens 7Wochen vor voraussichtlichem ET abgeben. Kündigungsschutz hat er aber erst in den 8Wochen vor ET. Es gilt dann der Tag der tatsächlichen Geburt als Beginn der Elternzeit.


Patchwork

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Antwort auf Beitrag von Anka!

Einfach in der Personalabteilung nachfragen , bzw. beim Chef , wie er es Händeln soll. Finanziell wird Elternzeit erst mit Tag der Geburt angerechnet und nicht nach mutmaßlichen ET. Mein Mann bekam zur Geburt einen Tag Sonderurlaub und dann ging er auch sogleich in die Elternzeit . Der AG war informiert und so gab es keine Probleme. Unser Kind kam 1 Woche vor Termin ..,


nina91383

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Antwort auf Beitrag von Anka!

Guten Tag, er kann regulär reinschreiben, dass er den ersten Lebensmonat des Kindes Elternzeit nimmt, mit vorraussichtlichen ET am xy. Somit ist klar, dass er den ersten Lebensmonat zu Hause eint, unabhängig vom tatsächlichen ET :)


Anka!

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Antwort auf Beitrag von nina91383

Super! Dankeschön an euch!