Sarahlita
Ihr Lieben, ich höre immer soviel unterschiedliches, aber vielleicht weiß ja eine von euch wie das in Deutschland derzeit so läuft.
1. Wenn ich jetzt innerhalb der 3 Jahre die ich daheim bleiben darf (mit meinem ersten Kind) wieder schwanger werde, bekomme ich dann wieder das selbe Elterngeld wie vor der SS mit Kind 1?
2. Oder muss ich innerhalb der 2Jahre die mir Elterngeld gezahlt wird (Elterngeld plus) wieder schwanger werden um das selbe Elterngeld zu bekommen?
3. oder muss man innerhalb des ersten Jahres, also gleich jetzt im Sommer, wieder schwanger werden für das selbe....
4. man muss erst wieder 1Jahr 100% arbeiten bevor man Kind Nr.2 und das selbe Elterngeld bekommt
Bin mal gespannt auf eure Antworten :-)
Danke
Es werden die 12 Monate vor der Geburt des Kindes gerechnet. Elternzeit (1 Jahr) wird ausgeklammert. Rechenbeispiel: Du wirst 8 Monate nach der Geburt wieder schwanger, dann werden die Monate (die noch in die Elternzeit des 1. Kindes fallen) ausgeklammert. Bsp: Kind 1 kam im November 2016. Kind 2 soll im März 2018 kommen. Dann würde der Mutterschutz im Februar beginnen. Das heißt die Monate November 2017, Dezember 2017, Januar 2018 und Februar 2018 werden berechnet (je nachdem ob du arbeitest o daheim bleibst =0). Dann fehlen aber noch 12 minus 4 Monate=8 Monate. Die werden vor Geburt des 1. Kindes gezählt (also März bis einschl Oktober 2016). Wenn deine Kinder noch unter zwei sind, bekommst du nochmal 10% Geschwisterbonus. Läuft also trotz der 4 Nullmonate (falls du nicht arbeiten gehst) fast aufs gleiche Elterngeld wie bei Kind 1 raus. Hoffe ich konnte dir helfen.
Du musst erst wieder ein Jahr arbeiten. Es wird ja das Einkommen der letzen 12 Monate als berechnungsgrundlage genommen. Bei mir kam 20 Monate nach dem ersten Kind das zweite, da wurde dann das Elterngeld als "Einkommen" gezählt und ich war geringfügig über dem Mindestssatz von 300€. Bei kurzem Abstand bekommst du außerdem den geschwisterbonus von 75€.
Wenn es so wäre wie du sagst kann sich kein normal verdiener leisten 2 Kinder mit kleinem Abstand zu haben. Ich bin mir nicht sicher aber ich denke das nur die Monate gezahlt werden in denen man normales Gehalt (also keine elterngeld) gezahlt werden. Heisst wenn du zwischen den Kindern arbeiten warst werden die Monate genommen und wenn das keine vollen 12 Monate sind dann eben noch Monate vor Kind 1...
So is es wohl wenn man nur ein Jahr elterngeld bekommt. Wenn es länger aufgesplittet wird weiss ich es nicht. Also am besten bei der elterngeld stelle nachfragen..
Ich mein das würde ja sonst bedeuten das man z.b. bei Kind 1 1000 Euro elterngeld bekommt (12 Monate zu hause) und bei Kind 2 dann nur noch 600 wenn die daraus das elterngeld für Kind 2 berechnen...
Ich hab beim ersten Kind 950€ bekommen und beim zweiten 400 irgendwas inklusive geschwisterbonus. Der Abstand war 20 Monate.
Ich kenne und hatte es so :
Für Kind 1 (*2008) habe ich Elterngeld i. H. v 67% des 12 Monate Durchschnitt bekommen. Für 10 Monate da monat 1&2 durch die KK (Zuschuß Mutterschaftsgeld) abgedeckt waren.
Kind 2 kam 12/2010, also 34 Monate / 2 3/4 Jahre später (toller Abstand übrigens da der große ab September in kiga war und ich somit vormittags Zeit nur für baby hatte). Da hab ich nur noch die 300€ Euro mindestelterngeld plus 75 € Geschwisterbonus bekommen. Von der KK wurde Nix gezahlt da keine Erwerbstätigkeit zwischen den Kindern war.
Weiß nicht ob es immer noch so ist. Plane aber für die Zukunft des 4 Kindes nur mit 300€ da ich es wohl wahrscheinlich nicht schaffe vorher 12 Monate arbeiten zu gehen. Mir wäre der Abstand zwischen Kind 3 und 4 sonst zu groß....
Mal kucken wie es wird. Irgendwie "kommt ja eh immer alles anders als geplant"
Beim dritten Kind was 16 Monate nach dem 2. kam hab ich nur die 300€+ 75€ geschwisterbonus bekommen.
Hier ist das sehr gut erklärt: https://www.elterngeld.net/elterngeld-kalendermonate.html Achtung wenn man sich das Elterngeld über 2 Jahre auswählen lässt. AUSZAHLUNGSZEITRAUM IST NICHT GLEICH BEZUGSZEITRAUM!!! Somit werden die Monate 13-24 wenn man zwei Jahre zuhause bleibt für die Berechnung DES elterngeldes bei Kind 2 mit 0 angesetzt dh Mindestanzahl von 30ü Euro Elterngeld!