schnubbelline
Hallo ihr lieben, besonders Sonni da du dich ja so gut auskennst :-), also mein Arbeitgeber hat mir praktischerweise einen vordruck für den Antrag auf elternzeit geschickt, halt mit nem Brief mit den üblichen fristen usw allerdings steht da drin dass die elternzeit nach dem mutterschutz beginnt o.O (Zitat: die elternzeit ist spätestens 7 Wochen Bor beginn der elternzeit schriftlich beim Arbeitgeber anzumelden. Sie beginnt nach Beendigung des mutterschutzes (in der Regel 8 Wochen nach der Geburt des Kindes)) Dabei dachte ich die elternzeit beginnt gleichzeitig mit dem mutterschutz...
Hallo Schnubbi... :-) Du nervst doch nicht!!! Also es ist so... offiziell beginnt die EZ mit Geburt des Kindes... wir als Mamas haben aber zum Glück noch die 8 Wochen MuSchFrist, so dass Du in der Woche nach der Geburt Zeit hast, das Anschreiben für den AG fertig zu machen... da schreibst du dann rein, wie lange du in EZ gehen möchtest und schickst es ab (am besten per Einschreiben/Rückschein - wegen der Nachweisbarkeit). Somit hast du gemäß BEEG die 7-Wochen-Frist eingehalten. Und damit gehst Du automatisch nach der MuSchFrist in die Elternzeit.