Quietschi-Entchen
Wo findet man Informationen zur Elternzeit... insbesondere wenn der Partner selbstständig ist, und wir offiziell getrennte Wohnungen haben? Leider finde ich so gut wie garnichts darüber.
Was möchtes du denn genau wissen? Geht es um Elterngeld? Hat nichts damit zutun was dein Partner beruflich macht und auch nicht ob ihr getrennte Wohnungen habt. Wenn ihr beide das sorgerecht habt und du nicht alleinerziehend bist stehen dir 12 Monate Elterngeld in höhe von 67 % deines letzten Druchschnittsnettoeinkommens zu. Wenn dein Partner auch Elternzeit nimmt, dann insgesamt 14 Monate. Alleinerziehend auch 14 Monate. Elternzeit kannst du bis zu 3 Jahren nehmen aber die sind dann nach dem Elterngeld unbezahlt. LG
Ich schrieb doch Elternzeit, und nicht Elterngeld ;-) Mir stellt sich halt die Frage ob mein Partner die auch nehmen kann, da wir halt getrennte Wohnungen haben.. und zusätzlich halt die Selbstständigkeit...
Ich verstehe deine Frage nicht ganz. Elternzeit ist eine Auszeit von der Arbeit um Kinder zu erziehen. Bis zu 3 Jahre pro Kind mit einem Anrecht auf Rückkehr ins Arbeitsverhältnis und einem Kündigungsschutz bis 6 Monate nach Rückkehr. Mehr bedeutet Elternzeit nicht. Da dein Mann kein Anstellungsverhältnis hat und auch nicht gekündigt werden kann, ist es bei ihm keine Elternzeit im eigentlichen Sinne. Er kann sich aber natürlich trotzdem eine Auszeitnehmen wenn er es sich leisten kann seine Geschäfte Angestellten zu überlassen oder die Geschäfte für einen bestimmten Zeitraum ruhen zu lassen. Er kann auch Elterngeld beantragen wenn ihr gemeinsames Sorgerecht habt. Aber um Elterngeld geht es dir ja nicht. LG