Monatsforum November Mamis 2012

Ein oder zwei Jahre Elternzeit??? HILFE

Ein oder zwei Jahre Elternzeit??? HILFE

Kati83

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Ich zerbeche mir seit Wochen den Kopf, ob ich ein oder zwei Jahre Elternzeit nehmen soll! Vielleicht könnt ihr mir bei der Entscheidung etwas helfen. Ich würde gerne nach einem Jahr wieder in Teilzeit anfangen zu arbeiten (was ja sowohl bei einem, als auch bei zwei Jahren möglich wäre). Allerdings weiß ich nicht, ob ich dann schon einen Betreuungsplatz bekomme, weil die nächsten Kitaplätze ja erst zum 1.8. angeboten werden. Man müsste also sehen, ob man dann eine gute Tagesmutti findet. Deswegen dachte ich, dass zwei Jahre Elternzeit sicherer wären, für den Fall, dass ich niemanden zur Betreuung finde. Es kommt aber noch eine Sache dazu. Ich will bei meinem jetzigen Arbeitgeber kündigen und mir dann was neues suchen. Das ist aber glaube ich nur zum Ende der Elternzeit möglich. Was also, wenn ich nach einem Jahr einen Betreuungsplatz und dann aber bei meinem alten Arbeitgeber festhänge, weil die Elternzeit noch nicht rum ist. Alles voll kompliziert irgendwie. Vielleicht kann jemand von Euch klarer denken und mir einen Rat geben??? Krieg hier die Krise deswegen...


Sonni74LS

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Antwort auf Beitrag von Kati83

Während der Elternzeit darfst du mit den ganz normale Fristen dein Arbeitsverhältnis kündigen. Guck mal in deinen Vertrag. Meist sind es die Fristen gem. BGB. Zum Ende der EZ musst du die Sonderkündigungsfrist von drei Monaten gem. BEEG beachten. Ich empfehle: nimm zwei Jahre EZ. Dann darfst du das dritte Jahr EZ auch ohne Zustimmung des AG dran hängen. Falls du es brauchst. Nimmst du nur ein Jahr EZ, kann dein AG die eventuelle Verlängerung verweigern. Kündigen darfst du auch während der EZ, falls du einen neuen AG findest. Die Elternzeit ist dann aber beendet. Der neue AG muss die nicht übernehmen. LG sonni


Kati83

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Antwort auf Beitrag von Kati83

Dass ich während der Elternzeit kündigen kann, wusste ich nicht. Habe immer nur gelesen, dass es zum Ende der Elternzeit geht. Weißt Du auch, wie es wäre, wenn ich das Elterngeld ebenfalls auf zwei Jahre verteile und dann z.B. nach 1,5 Jahren wegen einer neuen Stelle kündige? Verfällt dann der Rest? Dann wäre es ja sinnvoller, dass Elterngeld trotzdem nur für ein Jahr zu nehmen und es sich selber aufzuteilen. Danke schon mal für Deine Hilfe. Du bist echt Profi auf dem Gebiet


Sonni74LS

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Antwort auf Beitrag von Kati83

Hallo Kati, na klar kannst Du während deiner Elternzeit kündigen. Dein Arbeitsverhältnis besteht ja weiterhin, es ruht ja nur während der Elternzeit. Im Normalfall gilt für den Arbeitnehmer eine Kündigung gemäß §622 BGB... guck mal, wie gesagt in deinen Vertrag, was Du für Fristen drin stehen hast. Zum Ende der Elternzeit gilt §19 BEEG: Der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin kann das Arbeitsverhältnis zum Ende der Elternzeit nur unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten kündigen. Das Elterngeld wird grundsätzlich für 12 Monate gezahlt. Der Elterngeldbezug läuft also nur im ersten Lebensjahr des Kindes und ist mit dem ersten Geburtstag des Kindes abgeschlossen. Die Splittung auf 24 Monate Auszahlung wird von der Elterngeldstelle dann wie eine Bank ausgezahlt und verwaltet. Will heissen: Der Elterngeldstelle ist egal, was du ab dem ersten Geburtstag deines Kindes dazu verdienst... sie verwalten ja nur noch die Auszahlung. (Original-Zitat meiner EG-Stelle übrigens). Natürlich kannst Du Dir das EG auch auf 12 Monate auszahlen lassen und legst Dir dann immer die Hälfte selbst zurück. Das kannst Du ja noch selbst überlegen, wie du es machen willst. LG; Sonni


Kati83

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Antwort auf Beitrag von Sonni74LS

Tausend Dank! Bin jetzt um Einiges schlauer. Echt super, dass Du Dich da so auskennst.


Sonni74LS

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danke


Safija2012

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Antwort auf Beitrag von Kati83

Huhu, schleich mich mal rein. Normalerweise kannst Du das Elterngeld natürlich auf 2 Jahre aufteilen, wenn du vorher wieder arbeiten gehen möchtest wird Dir das Elterngeld eben auf dein Bruttolohn angerechnet, das könnte bedeuten, dass Du dann evtl. weniger zur Verfügung hast, obwohl Du arbeiten gehst. Da ich niemanden zur Betreuung habe und die Kita-Plätze hier in meinem Landkreis für meine Berufsgruppe unsbezahlbar sind werde ich 2 Jahre Elterngeld beantragen. Wegen dem Kündigen meine ich auch, dass die normalen gesetzlichen Kündigungsfristen gelten, egal wieviel Elternzeit Du beantragt hast (bin mir aber da nicht ganz sicher), LG


Häschen1

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Antwort auf Beitrag von Kati83

Wenn du das Elterngeld auf 24 Monate verteilst, aber eher anfangen möchtest zu arbeiten, kannst du dir die komplette Summe auszahlen lassen. Das gilt aber NUR für das Geld des zweiten Jahres. Ich hatte gehört, dass das gehen soll. Freunde haben es beantragt (Geburt 2. Kind) und haben problemlos das restlich Geld des zweiten Jahres ausgezahlt bekommen.