Monatsforum November Mamis 2012

Antrag Elternzeit

Antrag Elternzeit

SonnenblumeNov2012

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Hallo Mädels, ich will 2Jahre Elternzeit nehmen, aber nach einem wieder Teilzeit anfangen. Nun wollte ich es so in meinem Antrag schreiben (in meinem Antrag steht natürlich noch mehr vorweg): Sollte dem Wohl des Kindes nichts im Wege stehen, so stehe ich der Firma ab 17.11.2013 zur Teilerwerbstätigkeit unter 30 Wochenstunden zur Verfügung. Genaueres bespreche ich gerne mit Ihnen im Sommer / Herbst 2013. Klingt das gut, also Wohl des Kindes, oder habt ihr da noch ein anderes Wort für mich? Nicht, dass die das falsch verstehen. Und, da ich es ja in meinem Antrag reinschreibe, darf mir der Arbeitgeber, den Einstieg in die Firma nach einem Jahr mit Teilerwerbstätigkeit nicht verweigern, obwohl ich noch Elternzeit habe, oder? Es sei denn innernhalb 4Wochen nach Erhalt des Antrages bekomme ich Post von denen, dass die es nicht wünschen, oder?


dada-shana

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Antwort auf Beitrag von SonnenblumeNov2012

mmmh, *überleg*...klingt etwas komisch.... vielleicht ist: ich habe geplant...voraussichtlich ab... und "bespreche ich gerne mit Ihnen persönlich....." oder: diesbezüglich werde ich im sommer 2013 auf Sie zukommen, um einen Termin für ein persönliches gespräch mit ihnen zu vereinbaren" ob die das verweigern dürfen weiß ich leider nich. aber das ist wohl eh immer so ne sache. gesetze sind immer soooo dehnbar. frag doch mal bei soner schwangerschaftsberatungsstelle nach.


Sonni74LS

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Antwort auf Beitrag von SonnenblumeNov2012

Ich glaube, ich würde das Kind auch eher rauslassen... es ist ja klar, dass Du Elternzeit für dein Kind nimmst. Auch ein festes Datum würde ich rauslassen, sondern eher schreiben, dass Du voraussichtlich im November 2013 wieder in TZ arbeiten möchtest. Dann bitte auch genau angeben, an welchen Tagen zu welchen Zeiten. Damit der AG planen kann. Sagst Du nur unter 30 Wochenstunden, kann er nicht wirklich planen, da er nicht weiß, wie du arbeiten möchtest. Teilzeit kann er dir verweigern, wenn die Firma zu wenige Mitarbeiter hat. Guck mal hier bei BEEG § 15, Satz 7 http://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__15.html