Josephine1987
Also, ich erkläre mal mein Problem, vielleicht kennt sich ja jemand damit aus. Ich bin zur Zeit noch als Azubi angestellt, da ich meine praktische Prüfung nur zum teil ablegen konnte( wegen zu schwerer arbeit) muss ich den rest dann nachholen. da die prüfungskommision immer alle 6 monate ca zusammen kommt bzw immer zur zwischen-und abschlussprüfung, soll ich nun den rest im april nachholen. wenn ich die prüfung erfolgreich bestehe habe ich die chance für 1 jahr übernommen zu werden, das wurde mir schon versichert. Meine frage ist nun: ab wann läuft dann der neue vertrag? denn normalerweise läuft er ab dem tag nach der bestandenen prüfung, da ich ja aber zu dieser zeit noch in elternzeit bin, würde mir ja dann ein halbes jahr geklaut werden und ich hätte dann nur noch von november bis april.....oder müssen die solange warten bis ich mit der elternzeit durch bin, sodass der vertrag dann ab november läuft?=!
kennt sich jemand damit aus? (ich arbeite im öffentlichen dienst, falls das hilft)
danke schonmal
Hallo, Ich würde denken, dass der neue AV schon ab April läuft. Das du zu dieser Zeit noch Elternzeit machst bzw. dann nur ein halbes Jahr in Lohn und Brot stehst, stört deinen Arbeitgeber sozusagen "nicht", denn der gesetzlich vorgeschriebene MuSchu (die 8 Wochen nach Entbindungstermin) sind dann rum und du könntest ja quasi wieder arbeiten gehen - es ist ja deine Entscheidung 1 Jahr daheim zu bleiben. Aber warum redest du nicht einfach mit deinem Arbeitgeber drüber und fragst anschließend einen Rechtsanwalt (auch im Netzt gibts genügend Seiten von Online-Anwälten). LG
Danke für deine Antwort....ja ich werde demnächst mal nachfragen , hab zur zeit urlaub