Monatsforum November Mamis 2010

frage zwecks bescheidungung für kk zwecks muschu

frage zwecks bescheidungung für kk zwecks muschu

Steffibaldzum2malmama

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auch wenns einige schon nervt, ich habs irgendwie nicht mehr im kopf, das thema war ja hier schonmal. auf dem schreiben für die kk steht ich solle angeben bis wann mir arbeitsentgeld zusteht. ist das der tag bevor mein muschu anfängt, quasi der reguläre letzte arbeitstag? bin zwar im beschäftigungsverbot, aber das ist doch egal oder? und der letzte arbeitstag ist dann der an dem ich tatsächlich vor dem beschäftigungsverbot gearbeitet habe oder? sorry fürs nochmalige fragen. steffi


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Steffibaldzum2malmama

der letzte tag an dem du gearbeitet hast vor dem beschäftigungsverbot den musst du angeben!!!! war bei mir auch so


Zwerg2010

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immer den Arbeitgeber fragen - kommt auf eure Arbeits-/Tarifverträge oder sonstigen rechtlichen Grundlagen an.