Monatsforum Mai Mamis 2017

@Franzis Kiwu

@Franzis Kiwu

Jole3

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Du hattest vor ein paar Tagen wegen Elterngeld usw. gefragt. Hannah hat recht: Alg bekommst du bis Beginn MuSchu, ab Ende MuSchu gibt es Elterngeld auf Antrag. Das Elterngeld müsste bei dir aber trotzdem höher sein als 300 €, da du ja gearbeitet hast und bei der Berechnung die letzten 12 Monate vor der Geburt einbezogen werden, eventuell auch mehr. Und aus dem Durchschnittseinkommen wird dann die Höhe des Elterngeldes berechnet. Es gibt im Internet dazu auch Rechner, die dir das in etwa sagen. Nach dem Ende des Elterngeldbezuges meldest du dich entweder wieder arbeitslos (dann kannst du wieder Alg bekommen) oder beantragst z. B. AlgII, wenn du weiter in Elternzeit bleiben wirst. Ich werde in der Zeit des Elterngeldbezuges wieder Wohngeld beantragen. Das habe ich auch schon die letzten Male gemacht. Ansonsten bleibt noch AlgII oder Kinderzuschlag. Kannst dich dazu auch beraten lassen bei ProFamilia, der Diakonie oder der Caritas. Alles Gute!


Franzis KiWu

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Antwort auf Beitrag von Jole3

hi vielen dank für die infos ich muss wohl mal zu pro familia bin ganz durcheinander und mache mir finanziell viele sorgen...