Mariechen1
Bevor die Elternzeit anfängt, bin ich ja die ersten 8 Wochen nach Geburt noch im Mutterschutz. Ich möchte 12 Monate Elterngeld beantragen. Bekomme ich das Elterngeld dann nach dem Mutterschutz und dann für 12 Monate? Also bei Geburt am 04.05.2014 Elterngeld vom 30.06.2014 - 30.06.2015 oder bis 04.05.2015??? Versteht ihr was ich meine??? Glg
Du bekommst Elterngeld nur fûr 10 Monate, also bis zum 3.5.15. Erst ab 4.5.14 Mutterschutzgeld, danach Elterngeld. Hört sich immer gut an: 12 Monate Elterngeld. Aber eigentlich wird man ja leicht veräppelt...
Naja, also veräppelt ist das eigentlich nicht. Man bekommt das EG - auch in der Zeit des Mutterschutzes, jedoch werden andere Lohnersatzleistungen auf das EG angerechnet. Und da das Mutterschaftsgeld inkl. dem Zuschuss des AG höher ist als das EG kommt es nicht mehr zu einer Auszahlung. LG Sabine
Ich habe mich da auch etwas belesen! Ich bin selbstständig, und bekomme kein mutterschutzgeld, dafür aber ein Jahr die 300 Euro Elterngeld und mein Mann dann noch mal 2 Monate Elterngeld auf seinen Lohn gerechnet! Leider bekommen ich nur die 300 euro, da ich ja dieses Jahr weniger verdiene, da ich in Amerika bin und in der Elternzeit dann mehr! Alles irgendwie doof geregelt! Naja, Hauptsache etwas! Lg claudi