Monatsforum Mai Mamis 2013

unterhaltsvorschuss oder hartz 4??

unterhaltsvorschuss oder hartz 4??

babylovemai2013

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also ich hab ja im moment meinen 400 euro job und bekomme ergänzend hartz 4. mit dem kindesvater lebe ich zusammen er ist aber noch in der ausbildung. wenn das baby dann da ist werd ich ja ganz hartz 4 bekommen. bekommt das baby auch hartz 4 oder zwingen die mich unterhaltsvorschuss zu beantragen ?


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von babylovemai2013

Warum sollte das Kind Hartz 4 bekommen? Gibt Unterhalt und Kindergeld. Hab ich noch nie gehört das ein kind hartz 4 bekommt?


babylovemai2013

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Antwort auf Beitrag von babylovemai2013

weil er nicht genug verdient gradmal 500 euro er ist ja in der ausbildung. wir sind ja nicht verheiratet deswegen frage ich ob das kind auch mit in hartz 4 eingerechnet wird oder ob die mich zwingen können unterhaltsvorschuss zu beantragen? den muss man ja zurückzahlen und das ist doch blöd wenn wir zusammen leben und er schulden macht nur weil wir nicht verheiratet sind.


babylovemai2013

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Antwort auf Beitrag von babylovemai2013

eine bekannte von mir haben die gezwungen da hieß es wenn sie unterhaltsvorschuss nicht selbst beantragt macht die arge das eben und das war auch weil der mann wenig verdient wollte mal wissen ob das gesetzlich so geregelt ist oder ob noch jemand von euch die erfahrung gemacht hat denn es ist mir nicht wert soviele schulden zu machen weil ich nicht heiraten wollte... dann heirate ich lieber doch.


Pattiii

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Antwort auf Beitrag von babylovemai2013

Da kann ich dir leider nicht weiterhelfen liebes:( Weiß nur das du Kindergeld,Elterngeld,und mutterschaftsgeld beantragen kannst.. Beim Hartz4 Amt würde ich einfach fragen ob dir ein Zuschuss zusteht.. Oder Wohngeld oder so..


babylovemai2013

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Antwort auf Beitrag von babylovemai2013

wohngeld steht mir nicht zu... ach ich heirate einfach wollte eigentlich warten hat viele persönliche gründe denn eigentlich ist es ja grad wenn man eltern wird immer schöner wenn man verheiratet ist. aber wir wollen ja eh unsere zukunft gemeinsam gestalten also warum sollte ich es nicht wagen. trotzdem danke :-)


charly2274

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Antwort auf Beitrag von babylovemai2013

Wenn ihr zusammen wohnt geltet ihr als Lebensgemeinschaft und wenn euer Geld zusammen nicht zum leben reicht dann wird der Hartz 4 Antrag auch für deinen Mann und dein Kind berechnet. Ihr seid dann eine bedarfsgemeinschaft und jeder auch das Baby wird darin als Hartz 4 Empfänger aufgeführt . Mach dich beim Jobcenter einfach mal schlau. Ich drück die Daumen das die sich nich blöd stellen. Alle Papiere persönlich abgeben oder per Post immer mit Rückantwort . Ihr bekommt bestimmt Miete und n bissl Hilfe zum leben.


verachen

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Antwort auf Beitrag von babylovemai2013

Schau mal hier, Du solltest Anspruch haben und Unterhaltsvorschuss ist doch nur für Alleinerziehende und außerdem weniger. http://www.gegen-hartz.de/hartzivregelleistung.php


babylovemai2013

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Antwort auf Beitrag von verachen

bin ja nicht verheiratet dann wäre ich ja alleinerziehend das haben die bei meiner bekannten auch gemacht. danke für die seite.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von babylovemai2013

alleinerziehend bist du nur, wenn du das alleinige Sorgerecht hast. nur dann zählst du als alleinerziehen .. wenn ihr jedoch das Gemeinsame beantragt fällt das alleinerziehend weg ..


xIntirax

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denn sie wohnt ja mit dem Kindsvater zusammen :). Alleinerziehend ist sie erst, wenn der KV auszieht und sie kein Paar wären.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von xIntirax

achso, der beim Amt wo ich Freitag war, meinte das ich somit nicht alleinerziehend wäre weil er jetzt auch Sorgerecht hat .. Naja... vielleicht war das auch sein Humor der Typ war eh seltsam


aeonflux

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Antwort auf Beitrag von babylovemai2013

Hallo, erkundige dich bitte selber. Wenn ihr offiziell zusammen wohnt, bist du nicht alleinerziehend... LG Aeonflux


Nienchen2709

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Antwort auf Beitrag von babylovemai2013

das kind bekommt auch hartz 4. für meine tochter wird der teil miete übernommen (also wird geteilt) dann hat das kind anspruch auf den regelbedarf von 250 euro wo aber allerdings Kindergeld und Unterhaltsvorschuss/Unterhalt angerechnet wird.