Monatsforum Mai Mamis 2012

Wenn die kleinen früher kommen wird dann...

Wenn die kleinen früher kommen wird dann...

Jillybiene

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die Mutterschutzfrist hinterher um die zeit verlängert?? oder geht einem da dann die Zeit verloren??? Also z.B dass Baby kommt 4 Wochen früher habe ich dann statt 8 Wochen, 12 Wochen Mutterschutz nach der Geburt???


Zicka.mal.zwei

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Antwort auf Beitrag von Jillybiene

Hier mal ein Auszug aus dem Mutterschutzgesetz: § 3 Beschäftigungsverbote für werdende Mütter (2) Werdende Mütter dürfen in den letzten sechs Wochen vor der Entbindung nicht beschäftigt werden, es sei denn, dass sie sich zur Arbeitsleistung ausdrücklich bereit erklären; die Erklärung kann jederzeit widerrufen werden. § 6 Beschäftigungsverbote nach der Entbindung (1) Mütter dürfen bis zum Ablauf von acht Wochen, bei Früh- und Mehrlingsgeburten bis zum Ablauf von zwölf Wochen nach der Entbindung nicht beschäftigt werden. Bei Frühgeburten und sonstigen vorzeitigen Entbindungen verlängern sich die Fristen nach Satz 1 zusätzlich um den Zeitraum der Schutzfrist nach § 3 Abs. 2, der nicht in Anspruch genommen werden konnte. Hoffe das hilft dir weiter :) LG


Jillybiene

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Antwort auf Beitrag von Zicka.mal.zwei

ok danke das ist genau so wie ichs mir gedacht habe.