Monatsforum Mai Mamis 2012

Vorstellung + Frage: Wohnungsauszug - muß ich alle Wände weiß streichen?

Vorstellung + Frage: Wohnungsauszug - muß ich alle Wände weiß streichen?

Mitglied inaktiv

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Hallo, ich bin neu hier und erwarte mein 2 Kind. Leider bin ich alleinerziehend und kucke mich gerade nach Wohnungen um da meine zu klein wir bei 3 Personen. Daher frage ich mich ob ich die ganze Wohnung weiß streichen muß oder nicht? Ich habe sie mit weißen Wänden übernommen und habe sie komplett in anderen Farben gestrichen. In meinem Mietvertrag steht das ich die Wóhnung in sauberem Zustand übergeben muß mit allen Schlüsseln. Vom streichen oder tapezieren steht da nichts. Habe unterschiedliche Aussagen gehört und bin mir jetzt nicht sicher und hoffe das hier jemand Bescheid weiß. lg


Sybill1

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Meines Wissens nach ja! Wären die Wände weiß und das letzte streichen noch nicht so lange her, könnten sie bleiben wie sie sind. Farbige Wände müssen allerdings in einen neutralen Ausgangszustand (sprich weiss) gebracht werden. Es sei denn der neue Mieter, sollte es schon einen geben, möchte es so belassen...


Diana2008

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Huhu und herzlich willkommen , naja zum einen müsste Weiß im Vertrag stehen, steht es nicht müssen sie nicht weiß gestrichen werden. Pastelltöne werden vom Prinzip auch aktzeptiert. Zum anderen gibt es allerdings eine Jahresregel, wann man welchen Raum streichen müsste. Guck mal im Netz. Vielleicht könnten sie sich darauf beziehen. Musst dich mal informieren. Wir hatten damals unsere weinrote Wand in der Küche gestrichen. Schlafzimmer, Flur und Nicos Zimmer mussten wir nicht streichen. Die Wände sollte allerdings in der jeweiligen Farbe noch gepflegt aussehen. Sonst wünsche ich dir alles Gute für deine Schwangerschaft. LG Diana


CaDeJa

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Das spekulieren, ob oder ob nicht, wird dich leider nicht weiterbringen. Wir mussten es damals, bei der letzten Wohnung. Ob es bei der Fall ist, kann dir nur jemand sagen, der Ahnung davon hat, wie Anwalt, Mieterschutzbund ect. Ich an deiner Stelle würde deshalb erst mal den Vermieter fragen (kommt drauf an welches Verhältnis du zu ihm hast), oder mir Auskunft über den Mieterschutzbung einholen. Da bekommst du aber nur Auskunft wenn du Mitglied bist, soweit ich weiß, oder eben Anwalt. Die prüfen dann deinen Mietvertrag, und können direkt sehen ob du streichen musst oder nicht. Alles Gute!


k_87

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Ja, das denke ich auch. Sprich doch einfach mal mit deinem Vermieter. Ich z.B. ziehe im März auch nochmal um und muss die Wände in der alten Whg nicht weiß streichen. Vlt macht dein Vermieter ja ne Ausnahmen, weil du alleinerziehend und schon fast hochschwanger bist... ?? Liebe Grüße, Katja ;-)


Mami-in-spe

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Nach aktueller Rechtslage (BGH-Entscheidung von 2007) muss man die Wohnung nicht in weiß gestrichen hinterlassen. Wir sind auch erst letztes Wochenende ausgezogen und hatten uns vorher mit dem Thema ausführlich befasst, da wir unser Schlafzimmer andersfarbig gestrichen haben. Wir mussten lediglich die Löcher zuspachteln und die Wohnung besenrein hinterlassen. Der Vermieter hatte nichts auszusetzen.


Lijaa

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Ich hatte mit dem Thema auch den letzten Monat zu kämpfen. Also normaler Weise muss irgendwas im Mietvertag stehen. Wenn da nur steht besenrein dann musst du nicht streichen. In meinem neuen Vertag steht auch nur Besenrein und da durften wir die schrecklichen alten Farben vom Vormieter streichen. Total ärgerlich weil das ein Haufen Kohle kostet wenn man 3 mal drüber muss bis die Farbe endlich weg ist. Naja zum Thema, ich bin mir sicher das du es nicht machen musst wenn im Vertag nichts steht. Aber trotzdem mal mit dem Vermieter abklären bevor du noch eine böse Überraschung ( Malerkosten vom Vermieter ) bekommst. Lg Lijaa