binebu
Huhu, guten Morgen ihr Lieben,
bin da gerade über was gestolpert im Netz, dass mich stutzig macht. War bisher davon ausgegangen, dass es immer genau 8 Wochen MuSchu-Zeit nach der tatsächlichen Geburt sind. Hab nun gelesen, dass bei Geburt vor ET die Tage bis ET draufgerechnet werden, so dass es mindestens 14 Wochen insgesamt sind, die man geschützt ist. Ist das richtig? (Is ja auch relevant für Meldung der Elternzeit an den Arbeitgeber innerhalb einer Woche nach Geburt...)
Liebe Grüße von der Coach und einen schönen Tag euch allen ![]()
Meiner Meinung nach: wird nur das Geld aufgerechnet... also hast du immer für 14 Wochen das Geld und 8wochen nach Geburt Ruhe ...
Ich hab da auch bei der Expertin für Recht hier im rub nachgefragt (nicole bader?) und die hat gesagt: immer 14 Wochen, auch bei Entbindung vor ET. Ausnahmen bilden die Entbindungen nach ET. Hier verlängert sich die MuSchu-Zeit (habe ich ja zweimal genutzt :-))
Dankeschön für die Antworten! :)
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