Monatsforum Mai Mamis 2012

irgendwie blick ich des alles nicht richtig ..ahhhhh

irgendwie blick ich des alles nicht richtig ..ahhhhh

babyborn90

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man bekommt doch nur 1 jahr elterngeld aber man hat doch 3 jahre anspruch auf elternzeit wenn ich zb 1 jahr elternzeit nehme und später nochmal bekomm ich dann wieder elterngeld oder wie ist des dann? Und angenommen ich entbinde am 19.05.2012 dann habe ich ja noch ne schutzfrist von 8 wochen sagen wir mal bis 31.07.2012 das heist ich muss wenn ich elternzeit beantrage ab 01.08.2012-01.08.2013 eintragen weil ich ja für 12 monate gehn möchte !?


Jumaus

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Antwort auf Beitrag von babyborn90

Ja das stimmt, alles sehr verwirrend, aber da ich es jetzt bereits das zweite Mal beantrage, kann ich Dir evtl etwas helfen. Zum einen kannst Du 3 Jahre Elternzeit nehmen, diese kannst Du auch aufteilen, allerdings bekommst Du nur für 1 Jahr Elterngeld. Du kannst höchstens angeben, dass du das Elterngeld auf zwei Jahre verteilt bekommen möchtest, bekommst dann halt jeden Monat nur die Hälfte. Und der zweite Punkt ist dass Du (wenn Du 1 Jahr Elterngeld beantragen willst) angeben musst vom 01.08.12 aber nur bis 01.06.13, denn die 8 Wochen Mutterschutz nach der Geburt, werden bereits angerechnet. Heißt in Summe, dass es eigelntlcih nicht stimmt, dass man 12 Monate Elterngeld bekommt, denn es sind in der Realität nur 10. Habe ich bei meinem ersten Antrag auch falsch gemacht Ich hoffe das ist einigermaßen verständlich


CaDeJa

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Antwort auf Beitrag von babyborn90

Du musst dich schon von Anfang an festlegen wie lange du Elternzeit nimmst ... Elterngeld wird entweder 1 Jahr voll gezahlt oder auf 2 Jahre aufgeteilt. Beispiel: 1 Jahr Elternzeit = z. B. 800€ monatlich 2 Jahre Elternzeit = 400€ monatlich Du kannst ja nicht 1 Jahr nehmen, dann wieder arbeiten gehen und dann nach nem halben Jahr sagen nee ich nehm doch länger ... Bedenke auch, dass dir das Mutterschutzgeld angerechnet wird von der Zeit her. Heißt du bekommst dann 8 Wochen nach der Geburt Mutterschaftsgeld und dann für 10 Monate Elterngeld, also nicht für 12 Monate dann Elterngeld ... Alles bissle kompliziert. Viele glauben nämlich das sie nach dem Mutterschaftsgeld auch noch 12 Monate Elterngeld beziehen, das ist leider nicht der Fall. Aber google mal, da gibt es Ansprechpartner die dir das alles ausführlich erklären werden.


babyborn90

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Antwort auf Beitrag von babyborn90

okk danke für die aufklärung.. bin schon etwas schlauer hihi