babyborn90
wie Mutterschaftsgeld, Kindergeld usw..? und hab da noch ne frage wenn ich am 19.05. ET habe wie lang ist dann mein Beschäftigungsverbot? Und wenn ich Elternzeit beantragen möchte muss ich des jetzt schon machen?
Du kannst ja noch gar nicht beantragen. Für alle Anträge benötigst du die Geburtsurkunde und den Namen des Kindes. Du kannst höchstens alles vorbereiten, dass du nachher alles nur noch wegschicken brauchst. Die Elternzeit kannst du theoretisch jetzt schon beantragen, zumindest kannst du deinem AG mitteilen wie lange du in Elternzeit gehen möchtest. Aber um ein genaues Datum des wiedereintritts sagen zu können benötigst du den Geburtstermin und der kann ja trotzdem variieren. Dein Berufsverbot geht bis 6 Wochen vor ET, dann beginnt dein Mutterschutz.
Stimme da voll zu, außer bei: Mutterschaftsgeld, aber dafür ist es auch noch zu früh. Die Bescheinigung dafür bekommst du genau 7 Wochen vor ET (egal ob Kaiserschnitt geplant) und nicht früher. Dann muss diese recht schnell ausgefüllt zur Krankenkasse, denn der Mutterschutz beginnt ja schon 6 Wochen vor ET. Beim Rest musst du leider noch warten.
Du könntest, wenn nötig Schwangerschaftsmehrbedarf oder Babyerstausstattung beantragen. Ansonsten kann man das restliche erst nach der Geburt beantragen. Grüße
120€ für Schwangerschaftsbekleidung, falls du ALG ll beziehst.
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