prinzessinplüschi
Hallo ihr Lieben!
Also, und zwar ist mein Arbeitsvertrag am 15.01 ausgelaufen. War natürlich klar das er nicht mehr verlängert wird, da ich ja schwanger bin. Nun meine Frage:
Ich würde gerne 2 Jahre Elterngld beantragen, das wird das Geld ja halbiert und in 24 Monaten ausgezahlt, oder? Geht das auch wenn ich arbeitslos bin, oder nur wenn man im Job aussetzt? Mein Verlobter würde gerne 2 Monate Elternzeit machen, geht das dann, oder muss er dann 4 Monate machen, weil ich es gesplittet haben möchte?
Das ist alles echt ganz schön kompliziert, hat jemand von euch da Erfahrungen?
Vielen Dank schon mal!
LG Kathi ![]()
Hey, mein Vertrag läuft am 31.5. aus, auch sehr passend :D Wird natürlich auch nicht verlängert...Soweit ich das jetzt verstanden habe bekommst du trotzdem Elterngeld, vorausgesetzt du hast 12 Monate gearbeitet, dann ist es egal ob du in einem Arbeitsverhältnis stehst oder eben nicht. Mehr weiß ich leider aber uach nicht.
Also das einkommen in den 12 monaten VOR der geburt zählt zum errechnen des elterngeldes. Den mindestsatz von 300€ bekommst du auf jeden fall. Dann kommt es eben darauf an, was du noch verdient hast. Du kannst das geld auf 24 monate splitten lassen. Dein verlobter muss deshalb nicht 4 monate elternzeit nehmen. Elternzeit kann er eh erst nach den 8 wochen mutterschutz nehmen. Lg sandy
Elternzeit kann er erst nach meinen 8 Wochen Mutterschutz nehmen??? Aber er hat schon das OK seiner Firma das er direkt nach der Geburt den 1 Monat nimmt. Das haben schon viele Papas so gemacht die ich kenne. Oder gibt es da schon wieder eine Gesetzsänderung?
Mir wurde damals gesagt, das das nicht geht, weil du ja zu dem zeitpunkt noch das geld von der krankenkasse bekommst und noch kein elterngeld. Erkundigt euch am besten nochmals. Mir wurde damals gesagt, das das in den 8 wochen nach der geburt nicht geht, wei zu der zeit ja die mutter im mutterschutz ist, sonst müsste die mutter ja arbeiten gehen. So wäre es bei uns nämlich dann gewesen. Mein mann wollte auch die ersten 2 monate und das ging dann nicht. Es kann sich aber durchaus in den 2 jahren wieder geändert haben!!! Lg sandy
Also ob er das gleich nach der Geburt nehmen kann weis ich nicht aber man kann das Elterngeld gleichzeitig nehmen also die Frau muss dazu nicht arbeiten gehen :-)
Der Vater kann schon gleich nach der Geburt in Elternzeit gehen. Nur wird die Mutterschutzfrist ausschließlich an die Elternzeit der Mutter angerechnet. Also wärst du und der Vater gleichzeitig in Elternzeit. Das ist kein Problem.
Hey! Also, mein vertrag endet am 25.04. Mir wurde gesagt, ich bekomme dann ganz normal Elterngeld, welches sich aus den letzten 12 Monaten berechnet. So jetzt habe ich dazu aber mal ne ganz andere Frage...ich geh ca. am 11.04 in Mutterschutz und wie gesagt, endet mein Vertrag während dessen. Dann wollte ich mich Arbeitslos melden, das geht aber angeblich nicht, weil ich dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehe! Bekommt ihr Arbeitslosengeld? Mir wurde erzählt, dass ich Harz 4 beantragen muss, zumindest für die Zeit in der ich im Mutterschutz bin. Geht dann also nur um ca. 3 Monate. Und mir geht es auch nicht darum, dass ich Geld haben möchte, aber wenn ich keinen Arbeitgeber mehr habe, bin ich ja auch nicht mehr Krankenversichert. OH man...das ist alles so kompliziert! habt ihr Erfahrungen damit? lg Kathrin
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