Monatsforum Mai Mamis 2012

Elternzeit

Elternzeit

Tusia

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oh je ich kappiee das nicht. Habe ich jetzt die Möglich keit 3 Jahre zu hause zu bleiben oder zwei.Es steht ja immer drin dass bis zur Vollendung des dritten Lebesjahres und dann wird davon gesprochen dass man sich entscheiden muß wie man sich die 2 Jahre aufteilt. Also was nun? Hiiilfeee....


CaDeJa

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Antwort auf Beitrag von Tusia

Meinst du wegen dem Elterngeld oder generelle der Elternzeit?


CaDeJa

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Antwort auf Beitrag von Tusia

Also ich gehe mal davon aus dass du allein zu Hause bleibst in dieser Zeit. Was das Elterngeld angeht, kannst du dir das auf 2 Jahre aufteilen. Anders als wenn du es dir 1 Jahr voll auszahlen lässt bekommst du auf 2 Jahre dann monatlich die Hälfte von dem was du in einem Jahr bekommen würdest. Beispiel: 1 Jahr = 800€ monatlich 2 Jahre = 400€ monatlich Solltest du 3 Jahre Elternzeit nehmen, bekommst du im 3. Jahr kein Elterngeld. Denk auch daran dass dir die Zeit in der du Mutterschaftsgeld bekommst auf das Elterngeld angerechnet wird. Letzendlich bekommst du dann nämlich keine 12 Monate sondern nur 10 Monate Elterngeld, das wissen viele nämlich nicht. Viele denken, dass sie nach dem Mutteschaftsgeld auch noch 12 Monate Elterngeld beziehen, was ein Irrglaube ist. Wenn du die Elternzeit an sich meinst, solltest du dich schon entscheiden wie lange du nehmen möchtest. Ich hab damals direkt die 3 Jahre genommen. Es gibt aber wohl auch die Möglichkeit erstmal 2 Jahre zu nehmen und dann im nachhinein auf 3 Jahre zu erhöhen. Ich weiß dass einige meiner Kolleginnen das damals so gehandhabt haben. Aber ist wohl auch von Firma zu Firma unterschiedlich.


Tusia

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Antwort auf Beitrag von Tusia

oh vielen Dank, hast mir weitergeholfen...


gypsi

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Antwort auf Beitrag von Tusia

Kämpfe auch gerade mit diesen Sachen... :-) Wir müssen uns wohl verbindlich für die ersten 2 Jahre entscheiden (also Elternzeit ja oder nein - Teilzeit währenddessen und ab wann usw.) - was das 3. Jahr angeht haben wir Zeit mit der Entscheidung, dass musst du jetzt noch nicht festlegen. Es ist wohl auch so, dass innerhalb der ersten 2 Jahre noch nachträglich Änderungen an der Elternzeit für die ersten 2 Jahre beantragt werden können - zumindest bei mir (Beamtin - Lehrerin) ist es dann aber so, dass dies Änderungsanträge abgelehnt werden können wenn dienstliche Belange dagegen sprechen (also dein Chef was dagegen hat). Liebe Grüße Gypsi


Ororo

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Antwort auf Beitrag von Tusia

Hallo Mit-Mamis, ich hab den Thread auch zum Anlass genommen, mich zu informieren, wie es bei mir in der Firma ist. Es ist genauso wie bei Gypsie mit den blöden zwei Jahren, für die man die Elternzeit beantragen kann. Und zwar (jetzt kommt's) spätestens 7 wochen vor beginn der Elternzeit. Also praktisch eine Woche nach der Geburt. Also muss man das jetzt entscheiden - denn in der ersten Woche nach der Geburt hat man Besseres im Kopf. Ich bin zum ersten mal schwanger - das heißt: null Plan von nix. Und wie bitte soll ich jetzt schon wissen (bevor der Kleine überhaupt da ist), ob ich nicht schon nach 7-8 Monaten ein paar Stunden pro Woche arbeiten, oder doch erst zwei Jahre Vollblut-Hausfrau spielen möchte? Ich kann nur hoffen, dass meine Führungskraft da flexibel genug und willens ist, die Vereinbarung zu ändern, falls es dazu kommen sollte. (Es ist ja nicht so, dass man für meine Stelle eine Ersatzkraft einstellen würde, die dann plötzlich ohne Arbeit stehen würde). Grüße, Ororo (ein wenig entrüstet)