Monatsforum Mai Mamis 2012

Bitte um Hilfe !!!!!

Bitte um Hilfe !!!!!

Simmsn

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Einige von Euch haben doch bestimmt schon den Elterngeldantrag vorbereitet. Ich bekomm echt noch die Kriese mit den blöden Anträgen. Stecke jetzt bei Punkt 6 fest. Mutterschaftsgeld. Ja ich bekomm Mutterschaftsgeld aber einen Teil von der KK und einen Teil vom AG was muss ich dann ankreuzen.und welche Bescheinigung wollen die von mir haben? Zuschüsse von AG während der Schutzfristen. was wird hier gemeint? bitte um eure Hilfe.


MamiZum1.

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Antwort auf Beitrag von Simmsn

das ist auch einer von den punkten die ich dann ohne motivation offen gelassen habe... verstehe grundsätzlich in jedem einzelnen antrag irgendwelche punkte nicht


erveny

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Antwort auf Beitrag von Simmsn

Puh wenn ich das immer so lese bei euch, dann ist das in D wohl ganz schön kompliziert?!? Oo Bei uns in Österreich geht das irgendwie fast alles automatisch.


MamiZum1.

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Antwort auf Beitrag von erveny

ja das ist halt die typische demokratie... ich bin der meinung das man irgendwie ne schulung machen muss bevor man schwanger werden möchte.. und da wird einem vorgeworfen das zu wenig kinder geboren werden.... KEIN WUNDER ECHT man muss erstmal rechnen wie verrückt wie man das jetzt hinbekommt und dann dieser papierdschungel und anstatt das so zu formulieren das man da nur sein zeug eintragen muss NNNEEEIIIIINNNN schön komisch ausdrücken damit man das bloss nicht versteht


erdbeere-123

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Antwort auf Beitrag von Simmsn

Immer dieses Anträge Muss ich mich noch mit befassen!!Viel Glück dir noch....schaffst das schon


Col12

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Antwort auf Beitrag von Simmsn

Also, ich glaube die Anträge sind von Bundesland zu Bundesland verschieden. Bei mir (BaWü) gibt's keinen Punkt 6. Beim Mutterschaftsgeld muss man aber beides ankreuzen, da die KK einen Teil zahlt und den Rest der AG über den AG-Zuschuss. (von der KK bekommst du 13€/Tag und den Rest der Differenz zu deinem Gehalt vom AG) Du bekommst dann von deiner KK eine Bescheinigung über die Mutterschaftsgeldzahlung (wenn du die Geburtsurkunde einreichst) und vom AG eine Verdienstbescheinigung über den AG-Zuschuss. Das musst du dann dem Elterngeldantrag beilegen. Verständlich?