MoneUS
Hallo Mädels! Hab ne Frage....vielleicht kennt sich jemand damit aus: Ich hab aktuell ein halbes Beschäftigungsverbot. D.h. ich darf noch 4 Std. täglich arbeiten. Wenn ich jetzt einen Tag Urlaub nehmen möchte, wird mir dann ein ganzer Tag, oder nur ein halber Tag berechnet? Vielen Dank schon mal für Eure Hilfe!
Hallo! Ich vermute SEHR STARK, dass hier ein ganzer Urlaubstag angerechnet wird! Etwas anderes kann ich mir egtl. in diesem Fall nicht vorstellen (um sicher zu gehen, müsstest Du fast bei der Personalverwaltung oder der Sachbearbeiterin bei der Zeiterfassung nachfragen). Für die Tage des Beschäftigungsverbotes erhält man auch den vollen Arbeitslohn. Ich denke daher nicht, dass hier z.B. nur ein halber Arbeitstag angerechnet wird, also so die doppelte Urlaubslänge rausgeholt werden kann. Für die Stunden, die aufgrund der Schwangerschaft nicht gearbeitet werden kann (also die tägliche Sollzeit abzgl. der 4 Stunden tatsächlicher Arbeitsleistung) kommt die gesetzliche Krankenkasse im Rahmen des U2-Erstattungsverfahrens auf (neben der Erstattung des gezahlten Zuschusses zum Mutterschaftsgeld). Vielleicht wär es eine Alternative, den oder die Tage in diesem Fall auf Gleitzeit freizunehmen - falls in Ihrem Betrieb eine gleitende Arbeitszeit gilt. Liebe Grüße und alles Gute für die kommende Zeit!
Normal wird der ganze Tag abgezogen weil man keinen halben Tag Urlaub aufbrauchen kann. Du kannst aber Versuchen mit deinem Chef/Chefin zu besprechen ob dein Urlaub in Stunden umgerechnet werden kann damit dir nur genau das abgezogen wird was du verbrauchst. :) liebe Grüße Sandra
Die letzten 10 Beiträge
- 38Ssw und hoffe auf baldige geburt
- noch jemand da?
- Übertragung Toxoplasmose durch mit Speck verunreinigtem Pfannenwender?
- Welche Intressen habe eure Kinder so?
- warum schreibt hier keiner mehr??
- Wir wünschen ein frohes osterfest
- ich würde jetzt gerne auch nochmal fragen...
- ist hier eigentlich...
- 2 Geburtstag
- Nichts mehr los hier :-(