manjaHH
Hallo ihr Lieben,
ich hab grad mal geguckt, was so alles an Papierkrieg auf mich zukommt, wenn der kleine da ist und beim Elterngeldantrag bin ich über was gestolpert. Da steht, dass ich einen Steuerbescheid vorlegen MUSS. Öhm...ich hab aber bisher keine Erklärung gemacht. Bin ich da jetzt zu verpflichtet, oder wie hab ich das zu verstehen...
ich HASSE Papierkrieg..schon bevor er angefangen hat..uäh!! ![]()
Huhu... Also wir haben 2009 auch Elterngeld für unseren ersten Zwerg beantragt und haben keinen Steuerbescheid mit eingereicht, da wir auch keine Steuererklärung gemacht haben. Ich denke also nicht das du dazu verspflichtet bist das jetzt zu machen, wir haben es auch so bewilligt bekommen. Ich hoffe ich konnte dir helfen. LG
In Berlin reichte der Dame auch die letzten zwölf Monate meiner Gehaltsabrechnungen. LG Diana
Hallo, wir haben 2008 auch Elterngeld beantragt und keinen Steuerbescheid beigelegt. Die 12 letzten Gehaltsabrechnungen reichten, aber einen Tipp: Den Elterngeldbescheid kontrollieren. Meiner war falsch, da haben die sich um 80 Euro im Monat verrechnet. Meine Schwester war sogar beim Anwalt, weil die irgendwas nicht anrechnen wollten. Was ich glaube, bin mir aber nicht ganz sicher, das man eine Steuererklärung machen muss, wenn man Elterngeld erhalten hat. Gruß
Steuerbescheid braucht man nur als Selbständige(r) beilegen, denn dann gibt es keine Gehaltszettel. Aber auch dann reicht erstmal der vom Jahr davor (also hier 2010). Den 2011er muss man dann nachreichen.
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