Monatsforum Mai Mamis 2010

Frage wegen ausfüllen der Bescheinigung für die KK

Frage wegen ausfüllen der Bescheinigung für die KK

kiki-oliver

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Huhu, ich wollte eben die Rückseite des Zettels für die Krankenkasse ausfüllen und und habe ich bei 2 Punkten nicht ganz den Durchblick . Den ersten Zettel bei Cedric hat der Steuerberater meines AG ausgefüllt, da wußte ich nicht das ich es selber machen kann. Das ist unten bei der Erklärung Punkt 3 und 4. Punkt 3: ich am .... zuletzt gearbeitet habe Punkt 4: mir Arbeitsentgelt (Urlaubsabgeltung) bis zum ... zusteht Trage ich bei Punkt 3, den letzten Arbeitstag vor MuSchuUrlaubsbeginn ein? Und bei Punkt 4, den letzten Tag meiner MuSchuZeit laut ET??? Vermutlich habe ich die passenden Antworten schon selber gegeben und hab nur wieder mal einen Denkfehler . LG Karina, die ihren Wisch jetzt unbedingt zur KK geben will. ET-26


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von kiki-oliver

Witzig, ich habe vor 2 Wochen bei der Krankenkasse wegen genau den gleichen Fragen angerufen. Und du hast dir wirklich schon die richtige Antwort gegeben (wenn ich die Antwort bei 4. richtig verstanden hab). Zu 3. kommt der letzte Arbeitstag, dahinter sollte ich noch sicherheitshalber schreiben: "Urlaub vom ...bis..." Ich hatte direkt vorm Mutterschutz noch eine Woche Urlaub, also musste ich den letzten Tag angeben, bevor der Urlaub kam. Zu 4. kommt dann der letzte Arbeitstag vorm Mutterschutz (also wenn der Mutterchutz beginnt und der Urlaub rum ist).


kiki-oliver

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Vielen Dank. Habe es jetzt fertig. Manchmal sieht man den Wald vor lauter Bäumen nicht :)) LG Karina, ET-26


rm83

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Antwort auf Beitrag von kiki-oliver

Hab den Zettel am Freitag ausgefüllt und wg. den zwei Punkten bei der kk angerufen und geklärt :-) Punkt 3: wirklich der letzte Tag an dem du arbeiten warst (auch wenn du danach noch Urlaub, Krankgeschrieben oder ein Beschäftigungsverbot hattest) Punkt 4: Gehalt/Lohn steht dir bis einen Tag vor MuSchu zu, daher gib dort den tag vor deinem MuSchu ein (es sei den du hast Krankengeld bekommen, dann den Tag bevor du Krankengeld bekommen hast.