Mitglied inaktiv
Also ich habe euch ja migeteilt das wir im umzug sind.. also kurze lagebesprechung vor 32 jahre ist der vater von meinem Freund in die wohnung eingezogen und als er die mutter kennen lernte ist sie zu ihm zugezogen... sie haben dort meinen freund groß gezogen... dann vor 6 jahren haben sich die eltern getrennt und vor 2 jahren hat marco die wohnung von der Mutter übernommen (sie ist in eine kleinere wohnung gezogen) auf deutsch gesagt der vermieter hat seit 32 jahren nichts mehr in der wohnung gemacht.. nun haben wir die sanitäranlagen von vor 30 jahren im Badezimmer.. kann ich nun mit dem Vermieter reden (oder mein freund) und fragen ob er bevor wir dort einziehen noch neue sanitäranlagen eibauen lassen würde? ist er dazu verpflichtet? oder wie wird das gehandhabt?? kennt sich jemand damit aus?? hoffe ich habe nicht zu verwirrt geschrieben... meine grundfrage ist : ist der vermieter (Wohngesellschaft) dazu verpflichtet die Sanitäranlagen auf dem neusten stand zu bringen wenn man ihn drauf anspricht?? würd mich freuen wenn mir jemand helfen könnte/würde!! LG
Ihr habt doch sicherlich den MV schon unterschrieben, oder? Dann muss er gar nichts. Sowas sollte man vorher klären. Ich würde in keine Whg. ziehen, die solch alte Sanitäranlagen hat.
Der mietvertrag steht ja sozusagen mit der Familie seit 32 jahren und der wurd für meinen freund neu aufgesetzt vor 2 jahren ich ziehe in dem sinne nur dazu...
Estelle hat leider Recht, ihr habt NULL Anspruch auf Erneuerung der sanitäten Anlagen, egal wie alt der Mietvertrag ist. Wenn dein Freund vor 2 Jahren einen neuen Vertrag erhalten hat, dann hätte er zu diesem Zeitpunkt drauf bestehen müssen, allerdings hätte der Vermieter widerum dann auch die Möglichkeit gehabt, die Miete zu erhöhen. Ich fürchte ihr habt nur die Möglichkeit selbst zu investieren oder mit dem alten Bad zu leben....
einen Versuch ist es allemal Wert!! Liebe Grüße und viel Glück. Dana
Wenn es so ist, würde ich den Vermieter schon mal fragen. Wenn es so alt ist, müsste es doch einen Weg geben. Wenn ein Teppich ein gewisses Alter hat, ist er ja auch abgewohnt und man hat Anspruch auf einen neuen Teppich. Die Sanitäranlagen sind ja bestimmt auch gar nicht mehr standardgemäß....
Dem stimme ich zu. Fragen kostet ja nichts. Viel Glück dabei, drücke die Daumen. LG Karina (ab morgen 26.SSW)
und fragen kann man immer...wir wohnen nun schon 6,5 jahre hier in der wohnung mit einer EBK und hätten nach 5 jahren einen neuen herd und dunstabzugshaube verlangen können...dann denke ich mal, dass ihr nach 32 auch neue sanitäranlagen bekommen werdet...solang man nett und freundlich bleibt ist sowas ja eigentlich auch nur instandhaltung, wofür "ihr" (bzw. die familie deines freundes) schon 32 jahre nebenkosten bezahlt... lg dany, die noch ein schönes WE wünscht...
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