DasWunschTagebuch
Huhu, Ich bin glaube ich ein bisschen doof :D Es geht ums Elterngeld, beantrage ich als Mama das ab dem 3. Lebensmonat für 12 Monate - oder ab dem 1. Lebensmonat? Ab dem 1. Würde doch keinen Sinn machen das es ja dann eh noch Mutterschafftsgeld gibt für 8 Wochen? Gilt dann gleiches auch für Elternzeit? Ich stehe etwas auf dem Schlauch.
Ab dem Geburtstag deines Kindes. Die ziehen die 8 Wochen Mutterschaftsgeld ab.
Wenn du Mutterschaftsgeld bekommst, bekommst du unterm Strich nur 10 Monate Elterngeld. Beantragen ab Geburt. Die Zeit des Mutterschaftsgeld wird gegen gerechnet und für Die Zeit bekommt man dann kein Elterngeld.
Elterngeld ab drittem Lebensmonat. Elternzeit beginnt acht Wochen nach der Geburt. Die kannst du ja innerhalb einer Woche nach der Entbindung beim AG melden.
In der Broschüre vom Bundesministerium gibt es alles zum nachlesen mit vielen Beispielen. Die hat uns sehr geholfen: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/elterngeld--elterngeldplus-und-elternzeit-/73770