Monatsforum März Mamis 2015

Elterngeld - Schon wieder

Elterngeld - Schon wieder

Jenny-AC

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Hallo ihr Lieben, ich hab mich dann gerade mal aufgerafft noch mal den Elterngeldantrag zu checken um zu sehen was noch fehlt an Unterlagen und hab da jetzt Fragen zu. 1. Ich muss ja die Bescheinigung über die Zahlung des Mutterschutzgeldes von KK und Arbeitgeber dabei tun? Meine KK sagte mir aber das ich die Bescheinigung über die Zahlung erst nach der Geburt bekomme, wenn der exakte Zeitrahmen feststeht. Ist das bei euch auch so? Gilt das gleiche für den Arbeitgeber? 2. Muss ich die Gehaltsabrechnungen von März 2014 bis März 2015 einreichen wobei Februar und März dann die Bescheinung über den Mutterschutz ist? 3. Elterngeldantrag mein Mann: Er wird in der Elternzeit für die er Elterngeld beantragt sowohl Urlaub nehmen, als auch Teilzeit arbeiten gehen. Die Bescheinigung über den Beginn der Teilzeittätigkeit und Anzahl der Wochenstunden, sowie der Nachweis über das voraussichtliche Einkommen - kann er die jetzt schon bekommen oder erst nach Geburt? Auch er muss ja 12 Gehaltsabrechnungen einreichen? Also von März 2014 - März 2015 4. Punkt 13 - Anzahl aller im Haushalt lebenden Kinder Wir haben ja schon 1 Tochter - trage ich also 1 Kind (bisher) oder 2 Kinder (mit Baby) ein? Sorry das es so lang wurde! Ich hoffe ihr könnt mir helfen. Ich hab den Antrag irgendwie auch gar nicht so kompliziert in Erinnerung


Jole3

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Antwort auf Beitrag von Jenny-AC

Zu 1.) Ja, gibt es erst nach der Geburt. Aber da du ja im Mutterschutz bist und erstmal Geld von der KK und AG bekommst, ist das nicht weiter schlimm. Zu 2.) Da der Mutterschutz nicht mitzählt sind die Einkommensnachweise für volle Erwerbsmonate vor Beginn des Mutterschutzes einzureichen. Also wahrscheinlich ab Januar letzten Jahres. Zu 3.) Theoretisch könnte er die Bescheinigungen jetzt schon bekommen, aber das genaue Datum steht dann ja noch nicht drin. Weiß nicht, ob eure Elterngeldstelle das anerkennt. Seine Gehaltsnachweise aber wie von dir geschrieben. Zu 4.) Denke mal, dass du dann 2 eintragen musst. :-)


Krümeline26

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Antwort auf Beitrag von Jenny-AC

Bei Punkt 4 hab ich zb nur meinen Sohn eingetragen, nicht das Baby...weil für das ist ja der Antrag.. Es geht dabei glaube auch nur um den geschwisterbonus... Wann bist du in den Mutterschutz gegangen? Im Januar? Dann brauchen die von Januar 14 bis Dezember 14 deine Abrechnungen.. Falls du erst im Februar in den Mutterschutz gegangen bist,dann Feb 14 bis Januar 15


Jenny-AC

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Antwort auf Beitrag von Jenny-AC

Danke für eure Antworten. In Mutterschutz bin ich seit dem 26.01.2015.