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Da mein Chef für ein Gespräch seit 2 Wochen nicht bereit gewesen zu sein scheint, hatte ich ihm heute früh ein Schreiben auf den Tisch gelegt, indem ich ankündige 2 Jahre Elternzeit zu nehmen. Jetzt auf einmal kommt hier mal Bewegung ins Spiel wegen einer Vertretung. Jetzt kam natürlich die Frage auf, dass es ja mehr als 2 Jahre sind, wegen den 8 Wochen Mutterschutz. Fängt die Elternzeit erst nach dem Mutterschutz an? Klar die Zahlungen des Elternzeitgeldes beginnen erst nach Mutterschutz, aber die 2 Monate gelten angeblich doch auch als Elternzeit (obwohl es zeitgleich der Mutterschutz ist) oder?! Ich hatte irgendwo mal Geburtstermin usw. eingegeben und da kam dann Elternzeit ab Geburt raus und wenn mein Mann nach der Geburt Elternzeit für 2 Monate nimmt, es gleich 4 verbrauchte Monate von der Elternzeit sind. Ich finde das voll unlogisch, oder meinem Hirn fehlt einfach irgendeine Synapse. Ich hoffe jemand von euch weiß bescheid und kann mir das mal erklären.
Guten Morgen, Die 8 Wochen Mutterschutz nach der Geburt zählen schon zur Elternzeit. Dir wird aber das Mutterschaftsgeld gezahlt. Du und dein Partner habt 14Monate Elternzeit zusammen. Davon kannst du mindestens zwei und maximal 12 Monate nehmen. Zwei Monate gehen aber schon mit deinem Mutterschutz flöten, das ist richtig. Also hast du nach dem Mutterschutz noch zehn Monate "rest" und dein Mann kann seine zwei Monate nehmen wie er will. Elternzeit kann man laut Gesetz im übrigen fünf Jahre nehmen, bekommt die eben nur nicht bezahlt. Ich hoffe ich konnte es etwas erklären :)
Das mit dem Geld wusste ich (leider) schon. Teile mit das bissel was ich hab halt auf 2 Jahre auf. Ui da könnte mein Mann ja evtl doch 2 Monate zur Geburt nehmen.
Ja das sind zwei sogenannte "Partnermonate". Es gibt auf der Seite vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend einen Ratgeber. Da ist nochmal alles schön erklärt.
Huhu, ja, das ist wirklich ziemlich verwirrend, da stimmt ich dir zu! Du musst gedanklich den Mutterschutz, der wirklich nur ein Gesetz zum Schutz einer gerade erst Mama-gewordenen ist, von Elterngeld und Elternzeit trennen, die dann quasi die Grundlage sind, sich um das Kind auch zu kümmern. In den 8 Wochen nach der Geburt läuft beides parallel. Du bekommst sowohl Elterngeld als auch Elternzeit (beides natürlich nur auf Antrag, aber das wirst du ja wissen), parallel dazu, dass zu gerade auch im Mutterschutz bist. Wenn das Kind also 2 Monate wird, DARFST du gesetzlich wieder arbeiten. Hast du aber Elternzeit und Elterngeld beantragt, so sind von beiden bereits die ersten 2 Monate verstrichen. Bei 2 Jahren Elternzeit ist das Kind also auch genau 2 Jahre alt, wenn du wieder arbeiten gehst. Ich hoffe, ich konnte dir ein bisschen helfen! Lieben Gruß!!
Oh, jetzt waren die anderen schneller als ich, sorry
Ich danke euch. Dann kann ich meinen Mann ja die ersten 2 Monate doch mit einspannen. Er hätte sich sonst 3 Wochen Urlaub genommen. Und meinen Chef kann ich beruhigen, dass ich genau nach 2 Jahren wieder komme. Naja die 6 Wochen vorher nicht mitgerechnet.
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