Monatsforum März Mamis 2012

Mal ne Frage wegen Umtausch...

Mal ne Frage wegen Umtausch...

malapatka

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... vom Baby - geht das? Nein Quatsch, Spaß. Also zum Thema: Ich hab vor kurzem nen Schlafsack bestellt. 1x gewaschen und diese Nacht das erste mal angehabt (also Dari). Mitten in der Nacht ist der kaputt gegangen (kurze Anmerkung - von Alvi!). Kann ich den jetzt noch zurück schicken, obwohl der schon benutzt wurde? Noch wären wir auch in dieser 14-Tage-Frist.


meerli

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Antwort auf Beitrag von malapatka

Na wieso nicht man hatdoch bei neuen Artikeln Recht auf Kulanz und Umtausch. Wende Dich auch gern selbst an den Hersteller oder eben dahin wo Du ihn bestellt hast.Einfach Fall schildern und die meisten Hersteller, oder Versandhäuser sind da einsichtig. Grüssle und viel Erfolg. Sindy


KleineFledermaus

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Antwort auf Beitrag von malapatka

Babys gelten als Sonderanfertigung und sind daher vom Umtausch ausgeschlossen. Ich würde den Schlafsack auf jeden Fall zurück schicken, denn einmal waschen und das Baby darin schlafen lassen sind ja kein unsachgemäßer Gebrauch, also muss ein Mangel vorliegen, wenn der Schlafsack davon trotzdem kaputt ist. Jetzt wieder : Einen Mangel kannst du eigentlich zwei Jahre ab Kauf/Erhalt der Ware reklamieren und der Hersteller muss diesen beheben, bzw. einen Ersatzartikel liefern, wenn er den Mangel nicht beheben kann. Die 14 Tage Rückgaberecht wären für dich nur relevant, wenn du den Schlafsack wegen Nichtgefallen umtauschen wolltest. Wenn er aber kaputt ist und das offensichtlich auf einen Materialfehler o.ä. zurückzuführen ist, hast du wie gesagt sogar zwei Jahre Zeit für die Reklamation. Bei Nichtgefallen hat man übrigens kein Recht auf Umtausch oder Kulanz, sondern das liegt allein im Ermessen des Händlers. Bei Bestellungen etc. gilt aber das Fernabsatzgesetz (§ 312b, BGB), nach dem der Händler eine angemessene Rückgabefrist (meistens 14 Tage ab Erhalt der Ware) einräumen muss, weil du den Artikel ja ungesehen und "ungetestet" kaufst. Daher könntest du den Schlafsack auch bei Nichtgefallen innerhalb dieser Frist ohne Angabe von Gründen zurückschicken.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von KleineFledermaus

Fein gemacht Das mit den 14 Tagen Umtauschrecht in ganz gewöhnlichen Läden ist nämlich ein weit verbreiteter Irrtum.


malapatka

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Antwort auf Beitrag von malapatka

Ah ok, dann bin ich beruhigt, danke :) dann kann der Schlafsack gleich morgen wieder zurück. Wobei das schon ne kleine Schweinerei ist, gerade wenn man an den sicheren Babyschlaf denkt... Also dass der überhaupt so schnell kaputt gegangen ist.


nasti777

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Antwort auf Beitrag von malapatka

Ich hab mal ne teure schwarze Jacke bei Esprit gekauft. Die hab ich 11 Monate getragen. Von der Sonne war sie an einigen Stellen braun geworden. Esprit hat mir das Geld nach 11 MOnaten KOMPLETT zurückgegeben!!!!!!!!!! Meine Mama bringt auch immer alles zurück, was sich nicht hält oder beim Waschen kaputt geht.


Tessa123

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Antwort auf Beitrag von malapatka

Ja den kannst du zurück schicken schreib dazu was passiert ist. Dann nennt man das ganze Reklamation, da man in Deutschland 2 Jahre Gewährleistung auf alle Sachen hat (ausser Lebensmittel natürlich). Sie sollen dir einen neuen schicken oder deinen reparieren. Arbeite im Einzelhandel Textil daher habe ich Erfahrung mit sowas. LG Anne


Tessa123

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Antwort auf Beitrag von malapatka

Kulanz ist kein Recht, das ist die "Nettigkeit" des Händlers wenn er dir was umtaucht ohne es vorher zu reparieren oder einzuschicken (denn dass ist das Recht des Händlers),bei defekt. Der Händler hat nämlich das Recht 3x "nachzubessern" und erst danach muss er dir was neues geben oder dir dein Geld zurückbezahlen. Bei "nicht gefallen" ist das pure Kulanz des Händlers den das müsste er gar nicht zurücknehmen laut deutschem Recht.