Lilisu
huhu
ich hab heut die Bescheinigung über den mutmaßlichen Et bekommen. Jetzt habe ich seit über einem Monat BV. Das Thema hatten wir kurz schon mal, aber möchte auf Nr sicher gehen. Trage ich nun auf der Rückseite den Tag vor dem BV oder den Tag vor d Muschu ein.. offiziell hätte ich ab dem 21. Muschu..
Weiters steht dort.. mir steht Arbeitsentgelt bis zum.... zu..
Bedeutet bis zum Ende des Muschu, oder?
Nö, ich hab es so verstanden, dass mir bis zum Tag vor Beginn des Mutterschutzes Arbeitsentgelt zusteht. Ab Mutterschutz ist es ja Mutterschaftsgeld. Als letzten Arbeitstag hab ich wirklcih den eingetragen, an dem ich das letzte Mal da war, hab halt noch dahinter geschrieben "seitdem Resturlaub", kannste ja mit BV auch so machen.
Bezüglich Arbeitsentgelt bist du sicher, ja? Hab es ansonsten gemacht wie du und in meinem Fall BV dahinter geschrieben..
.. Arbeitsentgelt bis Beginn Muschu! danke!
Also ich bin zwar Personaleren, aber schon ein paar Jahre daheim... Ich denke aber nicht, dass sich das geändert hat... Also die Kasse bezahlt Mutterschaftsgeld und der Arbeitgeber gleicht die Differenz zum vorherigen Netto aus, sofern es eine gibt. LG